Häusliche Gewalt

28. September 2010

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat mit Schreiben vom 21.09.2010 auf meine Anfrage geantwortet. Anlage

Die Senatsverwaltung, und damit Herr Senator Harald Wolf, übernimmt die Verantwortung für die Kampagne.

Als Nachweis der tatsächlichen Grundlagen für die Behauptung, jede vierte Frau in Deutschland werde Opfer häuslicher Gewalt, verweist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, auf eine Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hergestellt worden ist. Die 878 Seiten starke Studie trägt den Titel „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ und steht im Internet auf der Seite des Bundesministeriums www.bmfsfj.de zur Verfügung. Direkt zu diesem Download führt der nachstehende Link. Link

Auf Seite 13 ist die tatsächliche Grundlage der darin aufgestellten Behauptungen zusammen gefasst. Die Verfasser haben angeblich 10.264 Interviews geführt. Seite 13

Auf Seite 220 wird aus diesen Interviews eine Schlussfolgerung gezogen: „Damit kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass mindestens jede 4. in Deutschland lebende Frau schon einmal körperliche oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt hat.“ Seite 220

Diese Behauptung, welche die Senatsverwaltung als Tatsache in der Öffentlichkeit verbreitet, beruht damit nicht auf Tatsachen, sondern auf Behauptungen Dritter.

Gemäß Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes hat der erste Senat mit Beschluss vom 17. August 2010 – 1 BvR 2585/06 – klar gestellt, dass eine öffentliche Einrichtung sich nicht wie Private auf Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit berufen könne, insbesondere wenn sie die Aufgabe wahrnimmt, die Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, deren diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bedürfen. 1 BvR 2585/06

In dieser Entscheidung ging es um wertende Äußerungen, nicht um abwertende Tatsachenbehauptungen.