Verhandlungstermin

1. Mai 2011

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verhandlungstermin auf Montag, den 30.05.2011 anberaumt. Ladung

Mit Schriftsatz vom 21.03.2011 habe ich zu der Klageerwiderung des Landes Berlin Stellung genommen. Stellungnahme

Nach einer Auffassung in der Literatur ist es allerdings bedenklich, aus einer Zuständigkeit der Verwaltung auf die Berechtigung der Verwaltung zu einem Informationsverhalten in diesem Bereich zu schließen, zumal es mittlerweile gesetzliche Regelungen über Informationshandeln der Verwaltung in bestimmten Bereichen gibt (Schoch „Informationszugangsfreiheit des Einzelnen und Informationsverhalten des Staates“ AfP Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht 04/2010, 313 f.; vgl. auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 07.04.2011 – 4 K 5039/10 – zu dem Plakat einer Industrie- und Handelskammer).