Änderung des IFG

25. Mai 2011

Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) soll geändert werden. Dazu hat der Innenausschuss des Bundestages (korrigiert 17.08.2011) eine Evaluierung des IFG durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer in Auftrag gegeben. Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/5336) hat die Bundesregierung erklärt, vor weiteren Überlegungen solle zunächst diese Bewertung abgewartet werden. Der Schlussbericht werde bis zum 31.03.2012 erstellt. 

Die 12. Frage lautet, ob die Bundesregierung sich durch das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.01.2011 (gemeint ist das Urteil vom 05.10.2010 – OVG 12 B 5.08 -), wonach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG keine Differenzierung zwischen Regierungshandeln und Behördenhandeln erlaubt, veranlasst sieht, ihre Praxis der Informationsverweigerung oder Informationsgewährung zu verändern und wie solche Änderungen aussehen könnten. Antwort