Die totale Quote

18. Juli 2014

Am 20. Juni 2014 haben das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Frauen (in der dritten Amtsperiode eines weiblichen Bundeskanzlers) ihren miteinander abgestimmten Referentenentwurf zur Frauenquote an die übrigen Ministerien verschickt. Dieser sieht vor, dass von 2016 an bei den Wahlen zu den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen Frauen zu mindestens 30 Prozent Berücksichtigung finden müssen. Nicht börsennotierte Unternehmen, insbesondere GmbH und eingetragene Genossenschaften, werden zunächst nur zur Frauenförderung verpflichtet, haben also noch etwas Zeit, den angedrohten Zwang freiwillig zu erfüllen, bevor dann auch für sie die Quote eingeführt wird.

Der Gesetzentwurf strebt zudem eine umfassende Quote für Frauen in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten an. Referentenentwurf

Laut Herrn Heiko Maas werde es keine Ausnahme bei der Quote geben.

Die Fraktion der Partei die Grünen hat am 25.06.2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt. BT-Drucks.18/1878

Der Bundestag hat am 3. Juli 2014 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Grünen debattiert und (mit der Mehrheit der Regierungskoalition) die Verweisung in den Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend beschlossen (Seite 4195 des Dokumentes, Seite 119 der Anzeige). Plenarprotokoll

Gesprochen haben die Abgeordnete Frau Ulle Schauws (Bündnis 90 / Die Grünen), die Abgeordnete Frau Grudrun Zoller (CDU / CSU), die Abgeordnete Cornelia Möhring (Die Linke), die Abgeordnete Birgit Kömpel (SPD), die Abgeordnete Gurdula Groden-Kranich (CDU / CSU), die Abgeordnete Christina Jantz (SPD) und schließlich der Abgeordnete Herr Alexander Hoffman (CDU / CSU).

Laut Aussage der Abgeordneten Gudrun Zoller (CDU/CSU) – mit Beifall ihrer Fraktion – seien die Unternehmer (so wörtlich) „selbst schuld“, weil sie nicht freiwillig eine Quote eingeführt haben. Frau Zoller weiter: „Lassen Sie uns die Debatte über das Für und Wider der Frauenquote beenden. Sie heizt nur die Stimmung gegen die Quote an und schadet so im Prinzip der richtigen Sache. Die gesetzliche Quote kommt, und nur das zählt.“

Wirksamer wird, sage ich, vielleicht nicht einmal die Quote an sich, sondern die Art Mensch, die mit diesen Regelungen in Machtpositionen gebracht wird, von denen aus sie von oben herab ihre Vorstellungen aufzwingen werden, voller Verachtung für das, was ihnen diesen Schritt – leider – ermöglicht hat, weil ihre Vorstellung von der Welt nicht widerlegbar ist, wie schon in dem Begriff umgekehrte Diskriminierung zum Ausdruck kommt.

Diese Leute bringen die Verfassung an einen Punkt, nach dem man die Verfassung beseitigen muss, um die Freiheit wieder zu gewinnen.