Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt

29. Januar 2018

Am 01.02.2018 tritt das Gesetz zur Umsetzung des Abkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, das am 26.07.2017 in dem Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (der link blockiert die Rückkehr). BGBl 

Verhaltensweisen, Bräuche und Traditionen sollen vorbeugend unter Beteiligung des privaten Sektors und der Medien geschlechtersensibel beseitigt, und die Bewusstseinsbildung gefördert werden. Freiwillig, bis die Datensammlung und Forschung der Gremien und Beiräte die Notwendigkeit zwingender Maßnahmen ergibt, die aus der nicht freiwilligen Befolgung des Wahnsinns gedanklich zwingend folgt. 

Gemäß Artikel 33 des Abkommens soll nunmehr auch psychische Gewalt gegen Frauen unter Strafe gestellt werden. 

Das Gesetz besteht aus zwei Artikeln und dem Text des Übereinkommens. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 75 Abs. 3 am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem zehn Unterzeichner ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Übereinkommen gebunden zu sein (damit es niemand mitkriegt). Und wenn der Mond im dritten Viertel steht. 

Unterzeichnet haben das Gesetz Herr Steinmeyer, Frau Merkel, Frau Barley und Herr Maas. 

Mit diesem Gesetz wird eine Vereinbarung extremistischer Frauenverbände, darunter der Deutscher Juristinnenbund e. V, in zwingendes deutsches Recht umgesetzt (der ‚Europarat‘ ist, trotz seines irreführenden Namens, keine Institution der europäischen Gemeinschaften). 

Frauen werden gegen Männer gehetzt.