Abgrenzung Tatsachenbehauptung zu Werturteil

7. Februar 2025

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.12.2024 (VI ZR 230/23) zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung im Rechtssinn und Werturteil entschieden, auch eine Tatsachenbehauptung könne im Kontext ihrer Äußerung wie ein Werturteil (Meinungsäußerung) zu beurteilen sein (Rn. 23 f, 27), in welchem Fall das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungsfreiheit abzuwägen sei und als Ergebnis der Abwägung die Rechtswidrigkeit der Äußerung entfallen könne (Rn. 20 f).