Administrative Deradikalisierung

1. November 2023

Der Innenausschuss des Bundestages führt am Montag, 6. November, eine Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes (BT-Drucks. 20/8627) und dem Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts (BT-Drucks. 20/8626) durch, damit diese Gesetze noch in den nächsten Sitzungen des Bundestages am 8, 9. und 10. November beschlossen werden können. Der Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes enthält u. a. eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und darin u. a. auf Seite 6 einen neuen § 20 zur Übermittlung der durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelten personenbezogenen Daten an inländische Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz, u. a. um ohne operative Anwendung unmittelbaren Zwangs Personen zu deradikalisieren. Zum Vergleich die bisherige Fassung: § 20 BVerfSchG. 

Für den 16.11.2023 ist die Verabschiedung (zweite und dritte Lesung) des Gesetz zum ersten Teil der Reform der Nachrichtendienste zur Bekämpfung der Opposition vorgesehen. (BT-Drucks. 20/8628 und 9042 Die Beschlussempfehlung ist mit Stand vom 11.11.2023 noch nicht veröffentlicht. 

Für den 16.11.2023 ist die Verabschiedung des Gesetz zur Änderung des BND-Gesetz vorgesehen. BT-Drucks. 20/8627 und 9045