Begriff der Presse

24. Januar 2025

Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz entschieden, der Begriff der Presse sei in Bezug auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung weit zu verstehen und gelte daher auch für ein online-Nachrichtenportal. In Abgrenzung dazu weise ein Blog lediglich ein „nahezu konturloses Spektrum der Kommunikation“ auf (ähnlich einem bloß online zugänglichem privatem Journal) und verfüge in der Regel nicht über eine dem Gericht zufolge „erforderliche Reichweite“ (OVG Berlin – Brandenburg Beschl. v. 18.10.2024 – OVG 6 S 37/24, NJW 2025, 316, Rn. 10 f, 17). 

Der Begriff der Presse wäre demnach von der Reichweite und der Kontur der Kommunikation abhängig, nachdem er zuvörderst von der Verwendung einer Druckerpresse abhängig sein sollte.