Entzug des passiven Wahlrechts
Zur Vorbereitung der Landtagswahlen im Jahr 2026 hat die Koalition der Parteien gegen die Republik am 30.12.2025 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, nach dem bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung mit einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten das passive Wahlrecht entzogen wird, und das die Höchststrafe des § 130 Abs. 2 StGB (Internet) von drei auf fünf Jahre erhöht, damit es leichter zu einer Mindeststrafe von sechs Monaten kommt (Seite 8 oben). Nach dem Vorbild der Frau Le Pen in Frankreich.
Darum also haben Herr Voßkuhle am 27. Dezember und Herr Di Fabio am 28. Dezember der Öffentlichkeit erklärt, es gebe nichts zu sehen.
Herr Di Fabio ist Mitglied des Beirat der HateAid gGmbH, dessen Geschäftsführerinnen wegen ihres anti-demokratischen Verhaltens nicht mehr in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen dürfen. Aber wer sind die U.S.A, das beurteilen zu dürfen.
Ein Entzug der Wählbarkeit nimmt zu gleich den Wählern die freie Wahl.
Nach § 45 Abs. 1 StGB verliert, wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Nach § 45 Abs. 2 StGB kann das Gericht auch in anderen Fällen dem Verurteilen für die Dauer von zwei bis fünf Jahren die Fähigkeit aberkennen, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.