Feministisches Ministerium

1. März 2023

Ein Ministerium der Republik erklärt, es werde seine Politik und die Auswahl seiner Mitarbeiter in Zukunft bevorzugt an den Interessen der Menschen eines biologischen Geschlechts ausrichten. Dieses Verhalten, mehr noch als verfassungsfeindlich, ist Zerstörung der Verfassung und reißt den Rechtsstaat mit sich. Damit nähert sich die staatliche Organisation der Republik dem für das politische Verhalten der Frau Merkel wesentlichen Ziel. Aber es existiert niemand mehr öffentlich, der die Kraft hätte, zu widersprechen. Wozu auch, bald werden ohnehin im Wahlrecht Menschen eines biologischen Geschlechts bevorzugt. Mehr zu bekommen, als man verdient hat.  

Die Führung der europäischen Vertragsunion wird in Kürze den Beitritt der europäischen Vertragsunion zu der sogenannten Istanbul-Konvention verkünden, die durch radikale Feministenverbände formuliert worden ist (der darin genannte „Europarat“ ist trotz seines irreführenden Namens keine Institution der europäischen Vertragsunion). In diesem Zuge wird die europäische Vertragsunion dann auch ihre bereits im Entwurf vorliegende „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ beschließen, mit der die Organisationen der europäischen Vertragsunion ohne staatliche Qualität sich weitere Gesetzgebungskompetenzen der demokratisch gewählten nationalen Parlamente aneignen wird, um die Ungleichheit vor dem Gesetz (Diversität) weiter zu vertiefen. Gemäß dessen Artikel 3 umfassen die darin verwendeten Begriffe „Gewalt gegen Frauen“ und „häusliche Gewalt“ damit in Deutschland in Zukunft unter anderem auch jedes Verhalten, auf das eine Frau mit psychischem Leiden reagiert, wobei psychisches Leiden mit Unwohlsein beginnt (nicht aber umgekehrt psychische Gewalt, die von Frauen ausgeht). 

Alle diese, wenn auch nicht kleinen, aber kaum wahrgenommenen Verschiebungen bilden die Grundlage für die kommende Einstufung von Menschen bei ihrer Zulassung zu Berufen und öffentlichen Ämtern und politischen Vertretung und ihren öffentlichen Äußerung durch die digitale Dienste. 

In einer Video-Botschaft erklärt am 04.03.2023 Herr Bundeskanzler Scholz, er habe schon als Junge für eine Frauenquote gekämpft und es gäbe keine Gleichberechtigung in Deutschland, sondern diese sei erst erreicht, wenn alles zu 50 % an Frauen verteilt wird („strukturelle Gleichberechtigung“). Scholz

Und daran arbeite seine Regierung während des Krieges in der Ukraine weiter. Noch mehr Unfrieden stiften, um nicht gesehen zu werden.

Am 28.02.2023 gab die grün-rot-gelbe Regierung Scholz ausgewählten politisch zuverlässigen Medien bekannt, sie habe die Mitglieder für eine Kommission zur Begründung der vorbehaltlosen Erlaubnis der Abtreibung (Tötung ungeborener Menschen durch Frauen) ausgewählt, die Anfang März 2023 eingesetzt werden soll. taz

Allgemeine Veröffentlichungen oder Pressemitteilungen dazu finden sich auf den Seiten der Bundesregierung, des Bundestages und des Gesundheitsministeriums nicht. 

Laut der vorläufigen Tagesordnung des Bundestages für den 16.03.2023 mit Stand vom 07.03.2023 will die grün-rote Regierung Scholz mit Hilfe der FDP unter Tagesordnungspunkt 26 (Überweisungen im vereinfachten Verfahren) in erster Lesung die Verabschiedung eines Gesetzes („über die Beseitigung von Gewalt und Belästigungen in der Arbeitswelt“) einleiten, mit ein „Abkommen Nr. 190“ einer obskuren Sonderorganisation der „Vereinten Nationen“ namens Internationale Arbeitsorganisation (ILO) innerstaatliches deutsches Recht werden soll.