Gesetz zur Vereinfachung von Disziplinarverfahren

8. Mai 2023

Die Abgeordneten der Regierung Scholz werden laut der (veröffentlichen) vorläufigen Tagesordnung (mit Stand vom 8. Mai) in der Sitzung des Abgeordnetenhauses Bundestag am 11. Mai 2023 bei Tagesordnungspunkt 13 in erster Lesung die Verweisung des Entwurfes der Regierung Scholz für ein Gesetz zur Änderung des Bundesdisziplinargesetz (BDG) „zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung“ in die Ausschüsse beschließen. BT-Drucks. 20/6435

Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen“. 

Um die Unabhängigkeit der Beamten von der jeweilig temporär gewählten Regierung gegenüber ihrer Treue zur Verfassung zu sichern, muss bislang der Bund als Arbeitgeber die Voraussetzungen einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis durch ein Gericht feststellen lassen und der Beamte behält seine Bezüge bis zu dieser Feststellung. Nun soll der Bund den Beamten durch „Disziplinarmaßnahmen“ diskriminieren und einfach die Entlassung erklären können und der Beamte muss dagegen eine Klage erheben, wobei die Frage der Beweislast in den Ausschüssen für die Beschlussvorlage zur zweiten und dritten Lesung noch zu klären ist. Vor allem aber soll er nun rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erklärung der Entlassung seine Bezüge verlieren, falls das Gericht später die Wirksamkeit der Entlassung bestätigt. Damit will die Regierung Scholz, wie sie frei erklärt, eine aus ihrer Sicht missbräuchliche Inanspruchnahme des Art. 19 Abs. 4 GG sanktionieren („Fehlanreize“). Außerdem soll nun eine Verletzung des dazu gerade erst ausgeweiteten § 130 StGB („Volksverhetzung“) in die Gründe für eine Entlassung aufgenommen werden. Und eine Berufung wird nur noch möglich sein, wenn das Gericht sie wegen grundsätzlicher Bedeutung zulässt. 

Mit dem Gesetz will die Regierung Scholz sich die Macht geben, nicht der Regierung Scholz, sondern der Verfassung treue Menschen aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen, also nicht menschenwürdige Personen. Denn Kritik an der Regierung Scholz ist ein Angriff auf die Menschenwürde und daher verfassungsfeindlich. Ankündigung

Die Regelungen des Bundesdisziplinargesetz gelten gemäß § 63 DRiG (deutsches Richtergesetz) entsprechend für die Bundesrichter (siehe Art. 2 des Änderungsgesetzes zur erleichterten Entlassung) und gemäß § 96 BNotO für die Notare. 

Nun erinnere ich noch einmal an die Bedeutung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Thüringen über die Entlassung einer Schöffin aus dem Richteramt (‚Mäßigung‚) und das geplante Denunziationsgesetz (zum Schutz hinweisgebender Personen mit bereits einer Beweislastumkehr) durch das ein Anschwärzen von Kollegen belohnt wird. Am 10.05.2023 hat die Verwaltung des Abgeordnetenhauses (Bundestag) in die vorläufige (veröffentlichte) Tagesordnung für die Sitzung am 11.05.2023 als Zusatztagesordnungspunkt 4 die zweite und dritte Lesung (Beschluss) des Entwurfs des Gesetzes zum Schutz hinweisgebender Personen in der Fassung durch die Beschlussempfehlung des Ausschuss nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuss) aufgenommen. Die unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Abschlusses des Vermittlungsausschusses zur Beschlussfassung steht. Artikel

Die minimalen Änderungen durch den Vermittlungsausschuss finden sich in einer gesonderten Drucksache (die CDU wollte nur mitmachen und helfen, den Vorgang der öffentlichen Diskussion zu entziehen). BT-Drucks. 20/6700

Die Regierung Scholz ist das, wovor das Grundgesetz die Verfassung als demokratischer Rechtsstaat schützen sollte.