Kooptation
Die online-Presse taz berichtet, eine Gruppe von siebzehn Juristen (Rechtsexperten) hätte dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhaus Bundestag eine Stellungnahme vorgelegt, in dem ein Verbot der Partei AfD begründet wird. Diese Stellungnahme läge der taz vor. taz
Auch die online-Presse Spiegel (und dann auch die Morgenpost und die Welt) berichtet, ihr läge diese Stellungnahme vor. spiegel
Diese Medien veröffentlichen diese Stellungnahme aber nicht
Ich habe die Pressestelle des Bundestages und die Präsidentin des Bundestages gebeten, auch mir und damit der Öffentlichkeit diese Stellungnahme bekannt zu geben, die unaufgefordert ist, insofern als nicht diese Ausschüsse oder einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zur Einreichung dieser Stellungnahme an die Ausschüsse aufgefordert hätten.
Der Rechtsausschuss hat, wie ich bei dieser Gelegenheit gesehen habe, als neue Kategorie neben der öffentlichen Anhörung die Kategorie „nichtöffentliche erweiterte Berichterstattergespräche“ eingeführt.
Die Pressestelle des Bundestages hat mir bislang nicht geantwortet. Die Präsidentin des Bundestages hat mir durch eine Mitarbeiterin am 29.11.2024 freundlicher Weise mitgeteilt, man habe meine Anfrage zuständigkeitshalber an das Sekretariat des Ausschusses für Inneres und Heimat weiter geleitet, aber auch gebeten, ich solle mich wegen des Inhalts der Stellungnahme an die in der Presse genannten Verfasser der Stellungnahme wenden.
Aber nein. Ich erwarte von dem Abgeordnetenhaus die Bekanntgabe des Inhalts einer Stellungnahme, die in einer für die Verfassung existentiellen Frage von einer Gruppe von Juristen bei den zuständigen Ausschüssen des Bundestages eingereicht wird, entweder durch das Abgeordnetenhaus an die Öffentlichkeit oder an mich (oder andere) zur Bekanntgabe an die Öffentlichkeit. Insbesondere wenn entweder diese Verfasser einer Veröffentlichung durch die Presse widersprochen haben oder die Presse ihren Zweck nicht erfüllt, diesen Inhalt der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
So wie der Bundestag auch sonst „unaufgeforderte Stellungnahmen“ veröffentlicht. Das zeigt sich, wenn man in der Suchfunktion der Bundestagseite den Begriff Stellungnahme eingibt.
Das Sekretariat des Ausschusses für Inneres und Heimat hat mir nicht geantwortet, obwohl ich meine Anfrage vorsichtshalber auch noch einmal direkt dorthin gesandt hatte. Und auch der Rechtsausschuss hat mir nicht geantwortet.
Die Zeitung Welt berichtet in einem Artikel am Rande, die Vorsitzenden der Ausschüsse für Inneres und für Recht hätten die Stellungnahme an alle Mitglieder des Ausschusses verteilt, als handele es sich um eine Anhörung. welt
Auch die Anhörungen in den Ausschüssen des Abgeordnetenhaus werden nun resilient.
Vorsitzender des Ausschusses für Recht ist Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Einen Vorsitzenden des Ausschuss für Inneres gibt es nicht, weil die Abgeordneten der anderen Parteien sich geweigert haben, einen Abgeordneten der Wähler der Partei Alternative für Deutschland zu wählen, der dieser Vorsitz nach dem zwischen den anderen Parteien bestehenden Verabredungen zustünde. Der Vorsitz wird daher durch den stellvertretenden Vorsitzenden ausgeübt. Vorsitzender des Ausschusses des deutschen Abgeordnetenhauses für Inneres und Heimat ist damit Herr Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD). Herr Castellucci ist Professor für nachhaltiges Management, insbesondere Integrations- und Diversity-Management an der Hochschule der Wirtschaft für Management (HdWM) in Mannheim und offen homosexuell.
Die Verfasser der aufgeforderten/unaufgeforderten Stellungnahme haben inzwischen unter dem Datum des 28.11.2024 den Text auf der Seite der Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH (HRB 197525 B) veröffentlicht, die ausweislich des Handelsregisters ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. link
Die online-Zeitung taz hat mit einem der Verfasser gesprochen. taz
Ich frage mich, ob diese Vereinigung von Rechtsexperten pflichtgemäß bei dem Lobby-Register des Abgeordnetenhaus gemeldet worden ist, da die Interessenvertretung mit dem Ziel des Verbotes einer Partei per se auf Dauer angelegt ist. Andernfalls droht gemäß § 7 LobbyRG ein Bußgeld.
Herrn von Arnauld habe ich in dem Lobby-Register bei dem Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der Deutsche Stiftung Friedensforschung gefunden (Roo4852).
Herrn Matthias Goldmann habe ich in dem Lobby-Register im Zusammenhang mit der von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG (R002027) und der eFuel Alliance e. V. (R001531) gefunden.