Pressemitteilung
Die Medien berichten am 06.02.2024 über eine angebliche Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln zu einem Beschluss vom 05.02.2024 (13 L 1124/23) über einen Antrag der Jungen Alternative auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die öffentliche Behauptung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Junge Alternative sei nach dem Verständnis der durch die Regierung Scholz geleiteten Bundesbehörde gesichert rechtsextrem. Eine solche Pressemitteilung findet sich in der Auflistung der Pressemitteilungen des Gerichts mit Stand vom 07.02.2024 aber nicht und die (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung ist auch in der Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen noch nicht enthalten. Das würde bedeuten, die Medien berichten tatsächlich über eine nicht öffentliche Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, mit der das Bundesamt die noch nicht rechtskräftige Entscheidung in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgewählten Medien bekannt gemacht hat, ohne dass die Öffentlichkeit unmittelbar über den Inhalt informiert wird (Nachtrag: nachdem ich den Artikel um 06:oo Uhr veröffentlicht hatte, ist um 08:30 die Pressemitteilung auf der Seite des Verwaltungsgerichts veröffentlicht worden – nicht wegen dem Artikel, sondern der Artikel war aus Sicht eines einfachen Bürgers insoweit anfänglich richtig).
Ich habe am 12.02.2024 die Einstellung der Entscheidung in die Entscheidungs-Datenbank der Justiz NRW beantragt, weil daran ein öffentliches Interesse besteht. Auch dieses Verfahren ist öffentlich, damit im Grundsatz jeder Bürger sich von der Rechtmäßigkeit des gerichtlichen Verfahrens gegen einen seinesgleichen überzeugen kann. Das Verwaltungsgericht Köln hat mir freundlicher Weise am 14.02.2024 mitgeteilt, die Einstellung der Entscheidung in die öffentliche Datenbank sei bereits am 06.02.2024 veranlasst worden und werde dort bald verfügbar sein. Seit dem 15.02.2024 ist die Entscheidung dort eingestellt und kann dort eingesehen werden. 13 L 1124/23
Es ist wichtig zu verstehen, die Zukunft des Rechtsstaats und der Demokratie in Deutschland hängt nicht von einem Kampf gegen rechts oder Rechts ab, sondern wird infolge des politischen Verbrechens des Herrn Andreas Voßkuhle und weiterer Richter:innen der SPD im Bundesverfassungsgericht dadurch bestimmt, wer auf welche Weise rechtsextrem definiert.
Die Berliner Zeitung berichtet am 07.02.2024 über den Verlauf einer strafrechtlichen Verhandlung gegen eine wegen des Vergehens der Nötigung angeklagte Person in Berlin, der Richter habe sich am Ende der Verhandlung mit folgenden Worten an die Angeklagte gewandt: „Persönlich kann ich sie verstehen, juristisch, denke ich, ist es eine Straftat. Ich hoffe, dass es bald andere Wahlergebnisse gibt. Vor allem mit Blick auf die Grünen hoffe ich, dass sich sich bald mehr durchsetzen können. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Folgen Sie ihrem Gewissen„. Berliner-Zeitung
Das erinnert mich an meine Erlebnisse als Wahlhelfer in einem Briefwahl-Lokal bei der Wiederholungswahl in Berlin, bei der in unserer Gruppe eine Reihe junger Leute war. Das Merkwürdige war nicht, dass sie aus ihrer Zuneigung zu der GRÜNE Partei keinen Hehl machten und selbst die Ablage von Stimmzetteln auf dem Stapel der SPD mit abfälligen Bemerkungen begleiteten. Das Merkwürdige war, dass sie wie selbstverständlich davon ausgingen, dass alle anderen Menschen im Raum, alle anderen Wahlhelfer genau wie sie denken und anders zu denken gar nicht vorstellbar war, womit sie den anderen Menschen im Raum ein sehr unkomfortables Gefühl gegeben haben. Am Rande möchte ich noch eine Technikalität erwähnen. Die Wahlbriefe wurden mit kleinen Klingen aufgeschlitzt und dabei wurden, insbesondere mangels Vorwarnung, einige Wahlscheine entlang ihrer Faltung durchtrennt und damit durch das Öffnen faktisch ungültig, obwohl diese Wähler eigentlich alles richtig gemacht hatten, woraufhin dann die leitende Gruppe von Wahlhelfern jeweils einzeln über die Wirksamkeit der dann offen zu Tage liegenden Stimmabgabe entscheiden musste und diese Entscheidung allein von der jeweiligen Zusammensetzung der Gruppen von Wahlhelfern abhängt, die wiederum durch das Verhalten beim Öffnen der Wahlbriefe die Zahl solcher Entscheidungen bestimmt. Ich habe den Landes-Wahlleiter anschließend auf dieses Problem hingewiesen, aber weiter nichts mehr gehört, werde seither aber nicht mehr als Wahlhelfer einberufen.
Man muss sich vorstellen, wie ein Wahlkampf in Berlin nun abläuft. Es dürfen quasi keine Plakate aufgehängt werden, außer den Plakaten der GRÜNE PARTEI und vielleicht einigen der SPD, die aber auch schnell zerstört werden. Und die Leute, welche diese Plakate zerstören, das sind die Leute aus denen Herr Scholz seine Machtdemonstrationen gegen das Volk rekrutiert.
Die SPD und ihre grünen Verbündeten haben inzwischen die Kontrolle über die Gewerkschaften, die Kirchen, die Ämter für Verfassungsschutz, durch ihre Holding und den Zwangs-Rundfunkbeitrag und das Redaktionsnetzwerk Neues Deutschland über die Medien, durch die Filmförderung über die Filmschaffenden und ihre Festivals, durch die Subventionen über das Theater und seine Inszenierungen, durch die Finanzierung die Universitäten, durch die Auswahl der Richter über die Justiz, durch die Sportverbände wie den DFB über den Sport, über die Museen und die Gedenkstätten, durch ihre zivilen Regierungsorganisationen über die Zivilgesellschaft. Das einzige, was dem Allmachtanspruch der SPD noch gefährlich werden kann, sind allgemeine, freie und gleiche Wahlen und als Verfassungsgrundsatz gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 3 StGB das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition.