Umsympathisch
Nun bin ich wohl bei den Gerichten auf eine schwarze Liste geraten, was mir die Lebensgrundlage entziehen soll. Es begann zeitlich mit der Bildung einer speziell zuständigen und neu besetzten Kammer für Sachen aus der Insolvenzordnung bei dem Landgericht Berlin zum 01.01.2021, was zunächst zu einer starken Verlangsamung in den Verfahren der von mir eingereichten Klagen und Anträge führte, vielleicht noch durch die Umstellung begründet, aber wie ich nun feststelle, dort auch zur Abweisung sämtlicher von mir eingereichter Klagen, wobei sich diese Kammer Mühe gegeben hat, mir noch ein abweisendes Urteil am Tag vor Weihnachten und ein weiteres einen Tag vor Sylvester durch das elektronische Anwaltspostfach zuzustellen.
Das gilt inzwischen auch für alle anderen Gerichte in Deutschland.
Ich kann den Beginn dieser Entwicklung zeitlich auf den Juli 2021 eingrenzen.
Zu dieser Zeit führte ich vor dem Landgericht Köln einen Prozess auf Schadenersatz gegen zwei Personen, die (neutral gesprochen) gemeinsam an der Weiterleitung von Geld aus einem gewerblichen Anlagebetrug in das Ausland mitgewirkt haben, indem eine Person in Übersee eine Gesellschaft gründete, welche eine Rechnung über den Kauf von Edelmetall zur dortigen Lagerung stellte, auf welche dann das betrügerische Unternehmen Zahlungen dorthin leisten konnte, während die andere Person als in Deutschland zugelassener Anwalt gegenüber dem betrügerischen Unternehmen schriftlich betätigte, sie habe das Vorhandensein des Edelmetalls vor Ort persönlich überprüft und festgestellt. Das Landgericht Köln hat die in Übersee tätige Person mit einem Versäumnisurteil vom 06.07.2021 auf Grund von § 823 II BGB (Haftung für deliktisches Handeln) und § 261 StGB (Straftatbestand der Geldwäsche als Schutzgesetz) in Höhe der Geldsumme zu Schadenersatz verurteilt, was an sich wenig aussagekräftig wäre, wenn nicht das Landgericht Köln in diesem Versäumnisurteil die Verurteilung wegen Geldwäsche ausführlich begründet, also sein Verständnis des Vorganges und seiner Bedeutung klar zum Ausdruck gebracht hätte.
Als ich aber am 24.05.2022 zur mündlichen Verhandlung der Klage gegenüber der zweiten Person fuhr, welche das Vorhandensein des Edelmetalls bestätigt hatte, sah mir dir Richterin während der Verhandlung kein einziges Mal in die Augen, gab keine Hinweis und stellte keine Fragen an die beklagte Person, sondern wies die Klage im Ergebnis mit der Begründung ab, der Kläger habe nicht dargelegt, dass die beklagte Person „mit dem Geld in Berührung gekommen sei“. Nach dem unstreitigen Tatbestand war kein Edelmetall gekauft worden oder vorhanden und die Bestätigung falsch.
Und als ich gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln Berufung eingelegt habe, erklärt mir nun das Oberlandesgericht Köln, ohne auf die Begründung des Urteils und die dagegen vorgebrachten Berufungsgründe einzugehen, die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, weil nicht feststellbar sei, ob der Vorsatz der Person bei ihrer Handlung auf einen Betrug oder auf eine Geldwäsche gerichtet war. (Ich habe das Gericht dann präzise auf die Notwendigkeit einer Wahlfeststellung hingewiesen, woraufhin das Oberlandesgericht Köln die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen hat mit der Begründung, es käme (doch) nicht darauf an, weil ich weder zur Feststellung eines Vorsatzes für Betrug noch für Geldwäsche ausreichend vorgetragen hätte – womit der Hinweis Mumpitz war. Das ist nur noch einen Schritt davon entfernt, offen zu erklären, die Klage werde abgewiesen, weil sie abgewiesen werden soll aus Gründen außerhalb der Gesetze.)
Die Veränderung trat demnach in dem Zeitraum zwischen Juli 2021 und Mai 2022 ein.
In dem Zeitraum zwischen Juli 2021 und Mai 2022 liegt am 28.11.2021 die Erhebung meiner Klage auf Feststellung vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen die Republik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die durch Artikel 1 des ‚Gesetz zur Änderung des Infektions-Schutzgesetz und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ vom 22.11.2021 in das Infektions-Schutzgesetz eingefügten Regelungen des § 28 b Abs. 1, 3, 4 u. 5 IFSG seien in Bezug auf das Arbeitsverhältnis des Klägers rechtswidrig, soweit sie dem Kläger ein Betreten seiner Arbeitsstätte zur Erfüllung der Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag nur bei Nachweis seiner Eigenschaft als getestete Person im Sinne des Gesetzes erlaube, nicht aber geimpften Personen („Splitter prinzipiellen Denkens„). Betrachte ich mich in diesem Fall als Maßstab der Verfassung des Rechtsstaats in Deutschland bin ich damit bereits nicht mehr normal.
Damit begann eine Reihe ungewöhnlicher Ereignisse. Unter anderem wurde ich zu einem Magneten für Drogenabhängige und Obdachlose, was seinen Höhepunkt fand in dem Erscheinen einer verrückten obdachlosen Drogenabhängigen in einem ICE auf meiner Fahrt zu dem erwähnten zweiten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 24.05.2022, die nicht nur in meinen Waggon einstieg, sondern dann auch versuchte, sich neben mich zu setzen („dutsch„).
Am 05.01.2023 wird berichtet, die grün-roten Vertreter in dem Richterwahlausschuss des Landes Berlin hätten der Präsidentin des Verfassungsgerichtshof Berlin Frau Ludgera Selting, Vize-Präsidentin des Landgerichts Berlin, welche als Vorsitzende Richterin an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin über die Verfassungswidrigkeit der grün-rot durchgeführten Wahlen in Berlin mitgewirkt hatte, das Amt der Präsidentin des Amtsgerichts Wedding in Berlin verweigert (sie ist es letztlich aber doch geworden). welt
Am 10.01.2023 wird von einem neuen Höhepunkt der Hetzjagd gegen Herrn Hans-Georg Maaßen berichtet, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die nun in einer Schmierkampagne gegen den juristischen Fachverlag C. H. Beck wuchert, der dazu genötigt werden soll, einen Kommentar zum Grundgesetz aus seinem Programm zu nehmen, in welchem Herr Maaßen zwei Artikel beigetragen hat. Zu den Personen, welche die dem National-Sozialismus nahe stehenden Methoden anwenden, die der Artikel beschreibt, soll der als Verfassungsrechtler bezeichnete Herr Stefan Huster gehören. welt
Man muss sich dabei in Erinnerung rufen, was genau der Anlass ist, der als Begründung für die Anwendung dieser Methoden dient, bei denen ein Mensch bis in jedes Detail seines Lebens verfolgt und zerstört werden soll („Maaßen muss weg“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte) und die grünen Menschen betrachten, deren Handeln ohne Relativierung (ratio) durch Reize gesteuert ist.
Grundlage war ein Video, welches eine Gruppe von Deutschen zeigt, die von Migranten angepöbelt wird, woraufhin einer von ihnen diesen ein paar Schritte nachläuft und diese davon laufen, wobei seine deutsche Frau ihn auffordert, das zu lassen.
Anlass war die Bezeichnung dieses Vorganges als Hetzjagd deutscher Menschen gegen Migranten durch die herrschende Öffentlichkeit.
Das war eine Lüge. Und dem hat Herr Maaßen als damals Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz widersprochen.
Man kann diese Methoden auch in einem weiteren Vorgang sehen. Die Online-Zeitung Legal Tribune Online (LTO.de) des juristischen Fach-Verlages Wolters Kluwer hat diesem ihrem Artikel zufolge im September 2022 an alle Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer eine Umfrage gesandt, welche den Umgang der Kammern mit extrem rechten Anwälten zum Gegenstand gehabt haben soll, womit bereits für jeden, der dieses Vorgehen in Frage stellt, gelten muss, er sei nicht an dem Rechtsstaat interessiert, sondern extrem rechts, womit also an dem Rechtsstaat festzuhalten nun die methodische Zerstörung zur Folge hat. Erkennbar wird das im Kleingedruckten, in dem die LTO „von radikal rechten Szene-Anwälten, Reichsbürger-Rechtsvertretern und AfD-nahen Rechtsbeiständen“ spricht, nun also bereits „AfD-nahe“ Rechtsanwälte gemeint sind, gegen die vorzugehen die Rechtsanwaltskammern durch den von der Umfrage und der nachfolgenden Berichterstattung über die Umfrage und die Reaktion der Kammern ausgehenden Druck veranlasst werden sollen. Der „AfD nahe“ meint, nicht der AfD angehörend, sondern zu einem oder mehreren Sachverhalten eine ‚rechte‘ Meinung äußernd, was in der Definition der diese Methoden anwendenden Personen eine andere Meinung bezeichnet, die Vertretung eigener Interessen, welche von den durch diese Personen vertretenen Interessen abweichen. Und die damit in der Definition durch diese Methoden anwendende Personen ‚radikal-rechten Szene-Anwälten‘ gleich gesetzt werden. Wobei es eigentlich für den Rechtsstaat wichtig wäre, nach den wirtschaftlichen Interessen der diese Methoden anwendenden Personen zu fragen. Ich habe die Rechtsanwaltskammer Berlin, die Bundesrechtsanwaltskammer und den Verlag Wolters Kluwer gebeten, mir das Anschreiben zu dieser Umfrage mit allen seinen Anlagen zur Verfügung zu stellen. Der Text meiner Anfrage lautet nach höflicher Anrede: „(..) als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin bitte ich Sie, mir eine Kopie der Umfrage Ihrer Zeitschrift Legal Tribune Online (LTO) mit dem Gegenstand „Umgang der Rechtsanwaltskammern mit extrem rechten Anwälten“ zur Verfügung zu stellen, welche die Legal Tribune Online diesem ihrem Artikel vom 07.09.2022 zufolge an alle Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer in Bezug auf deren Mitglieder verschickt haben will, und zwar bitte vollständig mit dem Anschreiben und allen diesem Anschreiben beigefügten Anlagen (Grußformel)“. Der Verlag Wolters Kluwer hat mir am 11.01.2023 ebenfalls höflich als ‚LTO-Redaktion‘ mit folgendem Text geantwortet: „(..) vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir geben allerdings keine Rechercheergebnisse Dritter an Externe weiter, wir hoffen auf Ihr Verständnis (..)“. Eine eigenartige Perspektive für einen juristischen Fachverlag, der an die Rechtsanwaltskammern eine Frage nach der politischen Gesinnung ihrer Mitglieder stellt, eventuell verbunden mit einer inzidenten Aufforderung, gegen Mitglieder nach ihrer politischen Gesinnung vorzugehen, ein Mitglied dieser Kammer, der den Inhalt dieser Frage erfahren will, als ‚Externen‘ zu bezeichnen. Daraufhin habe ich wie folgt zurück gefragt: „zunächst einmal Danke für Ihre Antwort. Ich hatte allerdings nicht nach dem Ergebnis Ihrer Recherche gefragt, also der Antwort, sondern nach dem Text Ihrer Schreibens an die Anwaltskammer Berlin mit seinen Anlagen, also die Frage. Ich bitte also noch einmal, mir eine Kopie davon zu übersenden oder mir klarstellend mitzuteilen, dass Sie mir auch den Inhalt Ihres Schreibens an die Rechtsanwaltskammer Berlin nicht mitteilen (an Externe weiter geben) wollen„. Daraufhin hat mir der Verlag Wolters Kluwer durch die ‚LTO-Redaktion‘ am 12.01.2023 geantwortet: „wir teilen grundsätzlich weder Rechercheergebnisse, noch Vorbereitungen zu Rechercheergebnissen mit Dritten, wie etwa Anfragen„.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir am 12.01.2023 freundlicher Weise den Fragebogen zur Kenntnis gegeben, welchen der Verlag Wolters Kluwer an alle Rechtsanwaltskammern in Deutschland und die Bundesrechtsanwaltskammer gesandt hatte. Das Dokument ist überschrieben mit „Fragebogen Rechte Anwälte“ und dem Namen eines Herrn Dr. Joachim Wagner als Verfasser (seine Anschrift habe ich geschwärzt). Fragebogen
Hintergrund dieses Verhaltens sind Bestrebungen, in einem ersten Schritt durch gesetzliche Änderungen den Zugang zur juristischen Ausbildung und zu juristischen Berufen für Menschen zu versperren, welche der Regenbogenpartei:en nicht sympathisch sind, also den Ausschluss (die Beweislastumkehr) vor zu verlagern und erst dann auszuweiten. Herr Buschmann von der FDP legte am 18.01.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutsches Richtergesetz DRiG vor, in dessen erster Entwurfsfassung (mit Synapse) zunächst noch nur die Regelung von Hindernissen für die Berufung von ehrenamtlichen Richtern in § 44a DRiG und die Gründe für ihre Abberufung so geändert werden sollen, dass diese nach dieser Vorstellung nun jederzeit die Gewähr dafür bieten müssen, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten (entsprechend § 9 BRiG für Berufsrichter und § 7 BBG). Die Formulierung, der Bewerber habe die Gewähr zu bieten, wird durch die Gerichte in Bezug auf § 9 BRiG und § 7 BBG derzeit noch so ausgelegt, die Einstellungsbehörde müsse das Gegenteil darlegen und im Rechtsweg nach Art. 19 4 GG beweisen. Sofern das in Bezug auf die geplante Änderung des § 44a DRiG durch den Gesetzgeber anders festgelegt würde, hätte dies möglicher Weise Rückwirkung auf § 9 DRiG und § 7 BBG, auf welche wiederum die Regelungen zur nachträglichen Entfernung eines Richters oder eines anderen Beamten beruhen. Ansonsten wäre die Änderung lediglich kosmetisch, da gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bei der Schöffenauswahl durch die Gemeinden trotz der verschiedenen sprachlichen Formulierung die gleichen Grundsätze gelten sollen (lto). So spricht die Begründung des Entwurfs davon, die Änderung sei nicht lediglich deklaratorisch (kosmetisch), sondern gehe in einem wesentlichen Punkt über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinaus. Im Falle der Berufung eines (ehrenamtlichen) Richters trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes solle das jeweils entscheidende Gericht infolge der Änderung in Zukunft in dem konkreten Einzelverfahren als fehlerhaft besetzt gelten, was eine Besetzungsrüge begründe und einen absoluten Revisionsgrund darstelle (in welchen Verfahren dann inzident die politische Gesinnung des Richters zu prüfen wäre). Also besser keine Person einstellen, die nicht nachweislich nicht rechts ist (nicht nicht grün). Das ist nur teilweise richtig, insoweit die fehlerhafte Besetzung ein gesetzlich geregelter Revisionsgrund ist z. B. in § 547 Nr. 1 ZPO oder § 338 Nr. 1 StPO. Davon ist aber bislang die Berufung eines Richters trotz fehlender Voraussetzungen nicht erfasst, wenn ich mich nicht irre, weil diese erst mit ihrer Feststellung wirkt und nicht auf die bis zu der Feststellung dieser Behauptung vorgenommenen Amtsgeschäfte zurückwirkt.
Ein Stellvertreter bei der Anwendung dieser Methoden der Demokratieförderung scheint der als Journalist für die ARD tätige Herr Joachim Wagner (wikipedia) zu sein, der auch in einem Artikel des Tagesspiegel vom 10.12.2022 (dort speziell gegen Richter und Staatsanwälte) vorgestellt wird, welcher auch noch einmal das systematische Vorgehen gegen die berufliche Existenz zweier Richter nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eines Abgeordneten des Volkes (demos) im Bundestag zeigt. Und zwar weil wahlberechtigte Bürger sie als Abgeordnete für eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt hatten. Der Versuch, einen dieser Richter (Richterin) aus dem Amt zu entfernen, war vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert, als auf Geheiß der Regierungsparteien eine Razzia der Bundesanwaltschaft mit 3.000 Polizisten unter anderem auch gegen diese Richterin folgte, die nun – wie der Gründer der Querdenker-Bewegung – in Untersuchungshaft sitzt, während die grün-rote Regierung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das wohl sehr dumm wenn nicht ‚rechts‘ sein muss, in Berufung geht.
Um den Zustand des Rechtsstaats in Deutschland zu begreifen, um zu verstehen, was die Regierung Scholz ist, muss man sich einmal klar machen, was es bedeuten würde, wenn die Umfragen in den fünf östlichen Bundesländern tatsächlich zutreffen würden, wonach die AfD dort nun stärkste Partei wäre. Es würde bedeuten, dass entweder in diesen Bundesländern nicht mehr gewählt werden darf oder die AfD verboten wird. Und das auch mit jeder anderen Partei und damit jedem wahlberechtigten Menschen in diesem Land geschehen wird, welche das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition im Sinne des § 92 Abs. 2 Nr. 3 StGB tatsächlich auszuüben wagen.
Am 17.01.2022 hat die Regenbogenpartei:en einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts ausgewählten politisch zuverlässigen Medien vorgelegt oder ‚geleakt‘, wie diese Vorgehensweise auf der Ebene der europäischen Vertragsunion genannt wird, damit ihre Pläne der Öffentlichkeit medial vorgekaut werden und sich dabei die vorübergehende öffentliche Aufmerksamkeit abnützt. Damit soll der Abschlussbericht der Kommission zur Verkleinerung des Wahlrechts vorbereitet werden, der für den 13.02.2023 vorgesehen ist, und mit dem dann zusätzlich zur Verringerung der direkt gewählten Vertreter zugunsten der durch die Parteien gewählten Vertreter – notwendige Voraussetzung für eine Frauenquote mittels der Wahllisten – die weiteren Änderungen wie einen Zwang zur Wahl von weiblichen Menschen (Frauenquote), die Verlängerung des Legislaturperiode auf fünf Jahre und die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre hinzu gefügt werden. Pressemitteilung (a. E)
Am 18.01.2023 wird berichtet, der Verlag C. H. Beck habe sich von Herrn Hans-Georg Maaßen getrennt. faz
Der Verlag erklärt: „Der Bereich Recht, Steuern und Wirtschaft des Verlages C.H.Beck dient dem Recht und der wissenschaftlichen Auslegung unserer Gesetze und Rechtsquellen. Rechtswissenschaft lebt vom Diskurs der verschiedenen Akteure mit den unterschiedlichsten Meinungen. Der Verlag bietet dafür ein Forum und fühlt sich hierbei zur Neutralität verpflichtet. Ein wichtiges Kriterium ist, ob diese Meinungen und die Personen, die sie vertreten, auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Diese Neutralität gebietet es auch, dass sich der Verlag nicht in die Auseinandersetzungen der Tagespolitik verstricken lässt. Zwar ist die Kommentierung von Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen im Kommentar zum Grundgesetz fachlich nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Dr. Maaßen entstand jedoch eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung, bei der sich die unversöhnlichen Positionen verselbstständigt haben. Diese schadet dem Grundgesetzkommentar, an dem Herr Dr. Maaßen mitwirkte, dessen Herausgebern und dem Verlag. Wir distanzieren uns von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Da wir als Verlag diese Grenzen als unantastbar ansehen, lehnen wir derartige Äußerungen ab. Das Ansehen unseres Unternehmens und sein Erfolg basieren auf dem breiten Konsens einer Mehrheit in unserer Gesellschaft, die wie wir fest auf dem Boden unserer Verfassung steht. Wir haben uns daher entschlossen, unsere Möglichkeiten zu nutzen, den Verlagsvertrag mit Herrn Dr. Maaßen zu beenden. Daraufhin hat Herr Dr. Maaßen am 17. Januar 2023 diesen selbst gekündigt„.
Laut einem Nachtrag zu einem Artikel der NZZ habe Herr Maaßen erklärt, er wolle mit seiner Kündigung einer Bitte des Verlages mit Blick auf die besondere Situation von Herrn Volker Epping entsprechen, dem Mitherausgeber des Kommentars, in welchem Herr Maaßen das Asylrecht kommentiert. Er sei dringend um Auflösung des Vertrages gebeten worden, weil Herr Professor Epping als Präsident der Universität Hannover von seiner Landesregierung wegen Maaßens Mitarbeit am Kommentar politisch erheblich unter Druck gesetzt worden sei. nzz
Womit zugleich eine Kommentierung der Regelungen des Grundgesetzes zum Asylrecht durch eine der Regenbogenpartei:en genehme Person übernommen werden kann. Vielleicht Herrn Stefan Huster. Dem nicht Nazi Nutznießer.
Am 20.02.2023 erscheint dann, ausdrücklich um in den digitalen Diensten geäußerte Bedenken an diesem Verhalten gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu zerstreuen, ein Artikel, der Herrn Maaßen als antisemitisch bezeichnet, weil es etwas gesagt habe, was so ähnlich jemand anders gesagt habe, von dem noch jemand anders gesagt hat, das seien dem Antisemitimus nahe stehende Gedanken (in diesem Fall Frau Luisa Neubauer). Woraus der Artikel folgert: „Gerade in einem Fall wie dem Maaßens wären klarere Gründe und Belege zu nennen, warum er untragbar ist. Dass es sie gibt, steht außer Frage, genauso wie es außer Frage steht, dass sich ein Verlag nicht in der Position sehen will, mit seinem guten Namen politisch fragwürdige Positionen, werden sie auch außerhalb des Verlagsprogramms getätigt, zu adeln“. welt
Weil es außer Frage steht, steht es außer Frage (weil fragwürdig). Das geht noch über eine Beweislastumkehr hinaus.
Am 18.01.2023 erklärt der für den Einsatz verantwortliche Polizeipräsident der grünen Partei auf die Frage zu einem in den digitalen Diensten gezeigten Video, das die Festnahme der Greta bei einem Klimaprotest in Deutschland als gemeinsame Inszenierung durch Medien, Polizei und Protestierende zeigt: „Wir (Anm: gemeint ist die Polizei der Grünen Partei) würden uns nie dafür hergeben, solche Aufnahmen zu stellen, wir sind nicht die Statisten für die Inszenierung einer Frau Thunberg„. welt
Das heißt, um die Wirkung dieser wahren Bilder, die in dem Gespräch als Gerücht bezeichnet werden, gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu zerstreuen, lügt dieser Mensch der Öffentlichkeit in das Gesicht und weiß dabei, dass er lügt und weiß, dass alle wissen, dass er lügt. Es macht aber nichts mehr, weil die Grüne Partei herrscht.
Wenn ich nun die beiden Vorgänge vergleiche, den Vorgang Maaßen, der einer nicht richtigen Darstellung der Wirklichkeit widerspricht, und den Vorgang Weinspach, der einer richtigen Darstellung der Wirklichkeit widerspricht, geht es also nicht um eine zutreffende Darstellung der Wirklichkeit, sondern um eine zulässige (nicht zutreffende) Darstellung der Wirklichkeit, und diese wird das Maß für die anstehende Abregulierung der Informationsvermittlung zwischen den Bürgern durch die digitalen Dienste mittels der Verordnung über digitale Dienste sein, bei der bereits eine Beweislastumkehr gilt, wenn ein digitaler Dienstleister unter dem Druck von angedrohter Strafe einzelne Veröffentlichungen auf Grund Meldungen der durch das Propagandaministerium BMFSFJ zur Förderung der Demokratie bezahlten Meute parastaatlicher Vereinigungen (Hilfsorganisationen) löscht und der davon Betroffene dann auf eigene Kosten und Risiko klagen muss, um die Veröffentlichung wieder herzustellen.
Das ist das totalitäre Wesen der Grünen Partei.
Am 20.01.2023 erscheint in der Neuen Juristischen Online Zeitung (NJOZ 2023, 33 – 39) des nun bereits umstrittenen C. H. Beck Verlag ein Aufsatz eines Rechtsanwalts Herrn Dr. André Kruschke aus Frankfurt über die durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geplante Errichtung staatlicher Meldestellen für „Vorfälle unter der Strafbarkeitsgrenze“. In einer für ein freiheitlich-demokratisches Staatswesen bislang nicht vorstellbaren Art und Weise beabsichtige die Landesregierung die dauerhafte Einrichtung staatlicher Meldestellen für die systematische Erfassung, Dokumentation und Analyse privater Meinungsäußerungen, womit zukünftig explizit auch von Art. 5 I GG geschützte Meinungskundgaben zum Gegenstand behördlicher (Sanktions-) Maßnahmen gemacht werden sollen und erste administrative Strukturen geschaffen würden, die man sonst nur aus totalitären Systemen kenne. Die strukturelle Erfassung und Auswertung von Meinungsäußerungen, die nach subjektiver Auffassung der Exekutive die Grenzen des politisch Zulässigen überschreiten.
Am 20.01.2023 entschuldigt sich der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Mitglied der Grünen Partei, für den Radikalenerlass, was keinen Sinn macht, weil es die Grüne Partei damals noch nicht gab, es sei denn, er wolle sich als das eigene Gegenteil inszenieren. welt
Am 20.01.2023 scannt ein Richter am Landgericht Stuttgart namens Fabian Reuschle, Mitglied der Grünen Partei (Bezirksbeirat Stuttgart Ost), meine linkedin-Seite mit meinen beruflichen Kontakten.
Was ich mich schon seit längerem frage ist, warum wird Frau Barbara Finck alias Juli Zeh nicht zerstört, obwohl diese „AfD-nah“ schreibt? Ihre Eigenschaften als Frau und erfolgreiche Schriftstellerin können nicht der Grund sein, wie das Beispiel der Frau Joanne K. Rowling zeigt. Die Tochter eines SPD-Funktionärs und selbst Mitglied der SPD zu sein, kann nicht der Grund sein, wie das Beispiel des Herrn Sarrazin zeigt. Vielleicht weil Frau Rowling fiktiv schrieb und real kritisch ist, während Frau Zeh real schreibt und fiktiv kritisch ist. Es wird also etwas sein, was in ihrem Buch selbst zum Ausdruck kommt. Der erste Eindruck ist, die Menschen sollten wieder mehr miteinander reden. Genauer betrachtet sagt es aber, die Menschen reden zu viel – durch die digitalen Dienste. Wenn nur die digitalen Dienste nicht wären, bzw. die Möglichkeit untereinander durch die digitalen Dienste Informationen und Meinungen frei auszutauschen, dann würde die Kluft sich schließen. Ähnlich ist es bei dem Eindruck, sie würde die AfD als letzten Ausweg für die von der Regenbogenpartei:en betroffenen Menschen beschreiben, zu dem diese langsam driften. Genauer betrachtet, beschreibt sie die AfD als das, was den Menschen einen Ausweg in die wohltuende Kommunikation mit der Regenbogenpartei:en versperre. In einem Gespräch der NZZ sagt sie, die Politik werde durch einen Zwang zur Abgrenzung zu der AfD lahmgelegt (die AfD zwinge die anderen Parteien zur Abgrenzung), als würde die Regenbogenpartei:en sich in eine Art aufgeklärten Fürsten verwandeln, wenn nur die AfD nicht mehr wäre. Demnach wünscht sich Frau Zeh nicht einen Ausgleich, sondern eine Beseitigung. Keine digitalen Medien mehr, in denen gestritten wird. Keine Opposition mehr, die der Harmonie im Wege steht. Als könne sie die Wirklichkeit nicht denken, sondern würde immer deutlicher die Widersprüche beschreiben, um nicht den Schluß ziehen zu müssen. Die Menschen von den Widersprüchen durch ihre Beschreibung emotional entlasten, damit sie nicht überschwappen. Bis der Widerspruch erledigt ist. Das ist ihr Wert. Deshalb wird sie nicht angegriffen.
Denn warum wagt sie nicht den Sprung, für ihre Überzeugung einzustehen, und ausgeschlossen zu werden, von der Sympathie. Einmal die Nase in den Wind halten.
Ein bisschen wie Fabian, an seiner Humanität zugrunde gehen.
Die Regenbogenpartei:en ist dabei den letzten Schritt zu tun, mit der Übertragung des Holocaust-Gedenktag im Bundes-Abgeordnetenhaus zu einem Gedenktag für die im National-Sozialismus (angeblich) verfolgten Homosexuellen sich selbst an die Stelle des verfolgten jüdischen Volkes zu setzen, und sich damit von dem National-Sozialismus zu reinigen, die Geschichte, die Erinnerung, die Schuld, und die Scham, kurz jede Zurückhaltung aus sich zu extrahieren und in die AfD zu projizieren. Eine kleine Schachtel, in welcher der National-Sozialismus nun gefangen ist, und man muss sie nur noch verbrennen, dann ist er aus der Welt.
Am 09.02.2023 beschreibt ein Artikel konkret den Zustand der Regierung des Landes Berlin und erklärt, die CDU würde eine Änderung bringen, wenn sie daran nicht durch die AfD gehindert würde (wer die AfD statt der CDU wähle, verhindere einen Politikwechsel). welt
Also die CDU, die in einer Koalition mit der Grünen Partei in Nordrhein-Westfalen regiert, die CDU, die in einer Koalition mit der Grünen Partei deren Regierung in Baden-Württemberg trägt, die CDU, die in einer Koalition mit der Grünen Partei in Schleswig-Holstein regiert, die Merkel-CDU.
Als würde die Regenbogenbewegung in der CDU unter Führung von Herrn Merz plötzlich ihre wahren Farben zeigen, sobald nur die AfD verschwunden ist. Als würde die Merz-CDU, die schon dem mittelbaren Druck der Regenbogenpartei:en durch die AfD nachgibt, diesem Druck widerstehen, sobald er sich nach einem Verschwinden der AfD unmittelbar gegen die CDU richtet. Als wäre nicht die grobschlächtige Frage nach Vornamen und die prompte Empörung der grün-roten Regierung eine Inszenierung. Alle die nun wieder CDU (oder Gott bewahre FDP) wählen, weil sie wieder ein anderes Ergebnis erwarten, werden wieder und noch mehr enttäuscht werden, wenn die CDU wieder mit der Grünen Partei oder der SPD koaliert. Aber nun wird die AfD daran schuld sein, die sie nicht gewählt haben. Das ist die Fabel, an der Frau Zeh und Herr Poschardt stricken.
Was sie nicht begreifen können, es spielt keine Rolle, ob in der einst durch Professoren für Wirtschaftsrecht gegründeten Partei als Ergebnis der politischen Verfolgung durch die Regenbogenpartei:en inzwischen nur noch dumme Menschen sind oder nicht (und dumm ist relativ). Es geht darum, dass die CDU einmal mit der AfD gegen die Regenbogenpartei:en koaliert und eine Woche lang das Geschrei aushält und dieses Geschrei, wenn es danach fortgesetzt wird, langsam beginnen würde, sich in Luft aufzulösen, und damit endlich dieser ganze Hass und die Hetze und Extremisierung endet und vernünftige Menschen in die AfD und vielleicht sogar eines Tages wieder in die CDU eintreten und sogar darin bleiben dürfen und sich dann auch die AfD, wie sie heute empfunden wird, auflöst. Deshalb ist die Verfolgung so unnachgiebig wie ein (neon-) grüner Radfahrer, der mit versteinertem Gesichtsausdruck unter seinem Helm ungebremst wild klingelnd oder gar schreiend in eine Gruppe fröhlicher Touristen rast, die sich aus Versehen auf den Fahrradweg begeben haben.
Am Donnerstag, den 09.02.2023, haben die Abgeordneten der Regenbogenpartei:en im Bundes-Abgeordnetenhaus zum gefühlt dreissigsten Mal einen Kandidaten der AfD für das ihr zustehende Amt eines Vize-Präsidenten des Abgeordnetenhaus (jeder Partei) durchfallen lassen. Einen Rechtsanwalt, der Mitglied im Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wahlprüfung und im Ältestenrat des Abgeordnetenhaus ist. Zuletzt am 19.01.2023 hatten die Abgeordneten der Regenbogenpartei:en zuvor einen ehemaligen Berufssoldaten als Kandidaten der AfD durchfallen lassen. Erfolglos kandidierte am 09.02.2023 auch ein ehemaliger Richter des Oberlandesgericht Schleswig als Kandidat der AfD für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste des Bundes gemäß Art. 45d GG. Bundestag
Daraufhin hat die AfD nun einen neuen Kandidaten für das Amt eines Vize-Präsidenten des Abgeordnetenhauses benannt, einen Zoo-Techniker und Veterinär-Ingenieur, der Geschäftsführer eines Textil-Handelsunternehmens ist, weshalb ihn die Abgeordneten der Regenbogenpartei:en ebenfalls durchfallen lassen werden (Bundestag) und das am 16.03.2023 tatsächlich auch getan haben (Top 11 u. 12). Amtl. Protokoll
Am 11.02.2023 wird durch die Presse bekannt, die Justizverwaltung der Grünen Partei im Land Berlin habe Anfang Februar 2023 ein Mitglied des organisierten Verbrechens, der im September 2021 wegen eines Raubüberfalls auf einen Geldtransporter am Kurfürstendamm in Berlin zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, aus der Haft entlassen, woraufhin er in die Türkei ausgereist ist. Und zwar wegen seiner Kokainsucht. Den Überfall konnte er trotz einer zwei Wochen zuvor erfolgten Verurteilung wegen versuchten Totschlag an einem Polizisten begehen, weil er nach Einlegung einer Revision gegen dieses Urteil vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Während seiner späteren (kurzen) Haft wurde er im Herbst 2022 auch noch wegen Drogenhandel verurteilt. welt
Bei der Wahl in Berlin am 12.02.2023 liegt die Wahlbeteiligung nur noch bei (etwa) 62 % der wahlberechtigten Bürger und (etwa) 9,4 % dieser abgegebenen Stimmen gehen an Splitterparteien, die wegen der 5 % Hürde keinen Sitz erhalten.
Daher wird weiter eine grün-rote oder rot-grüne Vereinigung regieren.
Am 13.02.2023 beschließt der Vorstand der CDU, ein Ausschlussverfahren gegen den soeben neu gewählten Vorsitzenden der Werte-Union Herrn Hans-Georg Maaßen einzuleiten. welt
Die Merz-CDU scheint aus dem Ergebnis der Wahl in Berlin den Schluss zu ziehen, es sei das Ergebnis ihrer Abgrenzung gegenüber der AfD-nahen Bevölkerung.
Herr Maaßen benutzte eine Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen und bemühe befremdliche Bilder aus der Schatzkiste des national-sozialistischen Feldes und sei immer wieder mit Äußerungen vom rechten Rand aufgefallen. welt
Am 15.02.2023 hat die grün-rot-gelbe Regierung einen Gesetzentwurf des Bundesministerium des Inneren unter Führung der Frau Bundesminister Nancy Faeser beschlossen, mit dem Beamte zukünftig nicht erst durch gerichtliche Entscheidung, sondern durch Verfügung der Behörde aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können. Der Verlust der Beamtenrechts soll zudem bereits ab einer Verurteilung auf Grund des gerade erst durch die gün-rot-gelbe Regierung ausgeweiteten § 130 StGB (Volksverhetzung) von sechs Monaten Freiheitsstrafe möglich sein. Der Obmann der Grünen Partei im Innenausschuss hat bereits geplante Verschärfungen des Gesetzentwurf nach der ersten Lesung in den Ausschüssen angekündigt, weil die Grüne Partei noch „Nachschärfungsbedarf“ gegen ihre politischen Gegner sehe. lto
Am 16.02.2023 erscheint in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) des C. H. Beck Verlages ein weiterer Artikel des Journalisten Dr. Joachim Wagner, der im Wissen um die inzwischen allgemeine Angst vor politischer Verfolgung durch die Grüne Partei in der Bevölkerung von einer allgemeinen Übereinstimmung aus einer Schicht tiefer als die Verfassung und die Gesetze ausgeht, der AfD nahe Menschen, also nicht der Grünen Partei nahe Menschen müssten aus aus der Beamtenschaft, als Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, als Lehrer aus den Universitäten und Schulen entfernt werden, und daher Anweisungen dazu erteilt, wie diese tiefere Überzeugung in einen Rechtsstaat einzufügen ist. Die Überschrift lautet: „Juristisches Neuland – über den Umgang von Richterdienstgerichten mit AfD-Richtern und -Staatsanwälten“ (NJW 2023, 501). Unter dem Artikel findet sich ein Hinweis auf das kürzlich veröffentlichte Buch des Autors mit dem Titel „Rechte Richter“. Er will damit den Verkauf seines Buches fördern.
Am 13.07.2023 hat die Regierung Scholz nach eigener Mitteilung die Einbringung eines Gesetzes zur Änderung des Deutsches Richtergesetz beschlossen (Pressemitteilung), die sie als „Nachschärfungen“ der Regelungen für ehrenamtliche Richter bezeichnet, um deren Pflicht zur Treue der Verfassung deutlicher zu machen, also die Definition der Verfassung durch die Regierung Scholz.
Der Entwurf ist (laut Bundesregierung) enthalten in einem Gesetz mit der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen und zur Änderung weiterer Gesetze“. Teil-Entwurf
Hier die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Synopse (Gegenüberstellung) zur bisherigen Rechtslage. Synopse