Verkündungstermin

9. Mai 2024

Mit einer Presseerklärung vom 26. März 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, der fünfte Senat habe 13 weitere Verhandlungstage in der Zeit vom 11. April bis zum 3. Juli 2024 festgesetzt. Pressemitteilung

Mit einer Presseerklärung vom 7. Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, der fünfte Senat habe die Verhandlung am 7. Mai 2024 geschlossen und werde sein Urteil gegen die AfD am 13. Mai 2024 verkünden. Pressemitteilung

Die Wahl der Abgeordneten des Europaparlamentes findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Die Briefwahl hat also gerade begonnen. 

Mit diesem Urteil wird den Deutschen verboten, ein Volk zu sein. 

Und in den Sitzungen des Bundestag am 15, 16. und 17. Mai 2024 kann anlässlich der Feierstunde zu 75 Jahren Grundgesetz ein Verbotsantrag gegen die AfD beschlossen werden. Damit war das Grundgesetz eine Illusion, die genau 75 Jahre gehalten hat.

Während Millionen Israel hassender Muslime, welche die CDU mit der GRÜNE Partei und der FDP und der SPD und der LINKE und Sarah Wagenknecht in das Land gelassen haben, inzwischen in Deutschland offen die Einführung eines islamischen Staates fordern und den Umsturz des deutschen Staates mit Gewalt ankündigen, sobald die Muslime eine ausreichende relative Stärke in der Masse der Gleichen erreicht haben, unbehelligt. 

Die SPD und die GRÜNE Partei haben am 24. April 2024 mit ihren Gegenstimmen einen Beschluss der Hamburger Bürgerschaft zum Verbot des Vereins ‚Muslim Interaktiv‘ verhindert (TOP 41, Seite 9). Tagesordnung

Gleich nach der Zurückweisung aller Wahlvorschläge für die demokratisch der AfD zustehenden Mitwirkung in parlamentarischen Ausschüssen. Wie jeden Tag, seit Jahren, überall in Deutschland. 

Ich habe am 14.05.2024 gebeten, das Urteil in die Entscheidungsdatenbank NRW einzustellen. Soweit bekannt, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine Revision nicht gemäß § 132 Abs. 2 VwGO zugelassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Pressemitteilung

Der Vorsitzende Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, er habe nur die Tür geöffnet. taz

Tatsächlich geöffnet hat diese Tür der ehemalige Richter der SPD im Bundesverfassungsgericht Herr Andeas Voßkuhle. Die Richter des OVG Münster sind hindurch gegangen. 

Mit Stand vom 17.05.2024 ist die verkündete Entscheidung nun in der Entscheidungsdatenbank NRW veröffentlicht. Sie besteht nur aus dem Tenor und dem Hinweis, der Tatbestand und die Entscheidungsgründe lägen derzeit nicht vor, und würden zu einem späteren Zeitpunkt in die Entscheidungsdatenbank eingestellt. Das heißt, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat das Ergebnis (den Tenor) seiner Entscheidung verkündet, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorlag (geschrieben war), statt einen Verkündungstermin anzuberaumen, bis zu dem es das Urteil dann zunächst hätte fertig stellen können. Damit das Ergebnis noch rechtzeitig vor der Europawahl bekannt gegeben werden konnte. Denn einen Grund für diese Eile gab es sonst nicht, nachdem schon das Verwaltungsgericht die Anträge der AfD auf vorläufigen Rechtsschutz bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung abgewiesen hatte. 5 A 1216/22

Damit verzögert sich auch die Einlegung eines Rechtsmittels (Nichtzulassungsbeschwerde) gegen das bereits öffentlich bekannt gegebene Ergebnis, da dieses zunächst das Vorliegen der Urteilsbegründung voraussetzt.

Was bedeutet, das Urteil steht nun drei Wochen vor der Wahl als Tatsache in der Öffentlichkeit, ohne prüfbare Begründung und ohne eine Möglichkeit der AfD, die Einlegung eines Rechtsmittels dagegen bekannt zu geben. 

Mit Stand vom 26.06.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster die Begründung seiner am 13.05.2024 verkündeten Entscheidung immer noch nicht bekannt gegeben. Auf meine Nachfrage hat mir das OVG Münster am 14.06.202 freundlicher Weise mitgeteilt, es ließe sich noch nicht abschätzen, wann das in vollständiger Form abgefasste Urteil vorliegen wird, aber das Gericht werde es dann durch eine Pressemitteilung bekannt machen. Es erscheint mir seltsam, in so einer wichtigen Frage, so man ihre allgemeine Bedeutung bedenkt, ein Urteil zu verkünden, aber über einen Monat später immer noch nicht in der Lage zu sein, es zu begründen. Zumal wenn damit die Verkündung, hätte man erst die Begründung erstellt, nach dem Termin zur Wahl der deutschen Abgeordneten für das Parlament der europäischen Vertragsunion erfolgt wäre. Die Verkündung der Begründung hängt nun wie ein Damosklesschwert über der AfD, die sich nichts zu schulden kommen lassen darf, was noch bei der Begründung oder in der Nichtzulassungsbeschwerde Berücksichtigung finden könnte, z. B. bei ihrem Parteitag Ende Juni in Essen, falls die Stadt Essen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welcher das Recht der AfD auf die Nutzung der städtischen Halle in Essen für ihren Parteitag bestätigt, nicht noch Beschwerde einlegt, zum Oberverwaltungsgericht in Münster. Eine Art Beobachtung durch ein Oberverwaltungsgericht. 

Am 03.07.2024 ist das vollständig begründete Urteil des OVG Münster (5 A 1216/22) in die Rechtsprechungs-Datenbank NRW eingestellt worden. 

Am 14.05.2024 hat das Landgericht Halle Herrn Höcke wegen des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er am Ende einer Rede im Mai 2021 gesagt hat: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ (5 Kls 6/23). 

Mit diesem Urteil wird es den Deutschen verboten, ihre Sprache zu sprechen. 

Durch Richter, die in ihren Urteilen ‚gendern‘, also sich einem Sprachgebrauch unterwerfen, der Mittel staatlicher Gewalt gegen Menschen ist. 

Am 16.05.2024 hat das Abgeordnetenhaus die Immunität von Herrn Bystron (AfD) aufgehoben, woraufhin die Staatsanwaltschaft durch das LKA seine Wohnung und sein Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsuchen ließ. Eigentlich sollten doch die Abgeordneten des Volkes die Regierung kontrollieren. Statt dessen helfen die Abgeordneten der Regierungsparteien der Regierung bei ihrem Kampf mit der Staatsanwaltschaft gegen die Abgeordneten der Opposition, sind also nicht loyal zu der Verfassung und dem Volk, das sie gewählt hat, sondern zu der Partei, der sie angehören. Das ist, glaube ich, was das durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zitierte Mitglied der AfD mit Parteienherrschaft meinte, welche Meinung die Richter des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als Beleg für eine verfassungsfeindliche Einstellung verstanden wissen wollten, aber selbst der Meinung sind, die Regierungsparteien missbrauchten nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte für ihren Kampf gegen die Opposition. Der Beschluss des Abgeordnetenhaus über die Aufhebung der Immunität findet sich nicht in der veröffentlichten Tagesordnung, sondern nur nachträglich in dem amtlichen Protokoll als Zusatz-Tagesordnungspunkt 14 in den Tagesordnungspunkt 7 eingeschoben (der dafür unterbrochen wurde). Das gleiche gilt für Zusatz-TOP 15 in Blatt V. Amtliches Protokoll