Wahlen in Berlin

1. Oktober 2021

Die Wahl der Abgeordneten der Berliner Bevölkerung für den Bundestag und für den Landtag wird nicht wiederholt, weil.

Ich erinnere mich, weil ich darüber im Zuge eines Artikels über das geplante Paritätsgesetz geschrieben hatte, an den Versuch des vollständigen Ausschluss der AfD von der Wahl des Landtags in Sachsen im September 2019, weil die Partei während der Versammlung zur Wahl der Kandidaten für ihre Landeswahlliste das Wahlverfahren gewechselt hatte und damit das heilige Prinzip der Chancengleichheit der Wahl verletzt habe. In der Pressemitteilung (S. 3) des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019 hieß es: „Die notwendige Chancengleichheit aller Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren der Kandidatenaufstellung war nach Ansicht des Landeswahlausschusses damit nicht gegeben. (…) Bei der Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten ist der Landeswahlausschuss an starre Rechtsfolgen gebunden. Es handelt sich um keine Ermessensentscheidung. Ein Spielraum, in dem Verhältnismäßigkeitserwägungen zum Tragen kommen könnten, steht dem Landeswahlausschuss insoweit nicht zur Verfügung“. 

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hatte diese Entscheidung hinsichtlich der ersten 30 Listenplätze (bis zu dem Wechsel des Verfahrens) noch vor der Landtagswahl aufgehoben, aber den Ausschluss der nachfolgenden Plätze bestehen lassen, weil die Entscheidung des Landeswahl-Ausschusses insoweit nicht so klar rechtswidrig sei, dass es eine Entscheidung vor der Landtagswahl erfordere (die „konsequente Ausgrenzung“ der AfD hatte in diesem Fall zum ersten Mal überhaupt eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts vor der Wahl notwendig gemacht, die trotzdem zur Wahl nur mit der Aussage antreten konnte, sofern sie mehr Stimmen als für dreissig Listenplätze erhalte, seien diese vergeblich). 

Wie der Sächsische Verfassungsgerichtshof zur Begründung in seinem Urteil ausführt, komme es hinsichtlich der weiteren Listenplätze nicht auf eine konkrete Wirkung des Wechsels im Verfahren auf den Ablauf des Wahlverfahrens an, sondern es sei bereits der zumindest abstrakte Verstoß gegen den Kerngehalt des Gebotes der Gleichheit der Wahl durch den Wechsel des Wahlverfahrens in Bezug auf diese weiteren Listenplätze ausreichend, einen wesentlichen Verstoß anzunehmen, unabhängig davon, ob konkret einzelne Bewerber in ihren Chancen beeinträchtigt worden seien (Seite 31). Denn dadurch werde der Eindruck der Beständigkeit der Wahl beeinträchtigt (entsprechend auf den Wähler bezogen würde das bedeuten, für den einzelnen Wähler entsteht angesichts des Ablaufs der Wahl der Eindruck, es sei egal ob er seine Stimme abgibt, seine Stimme habe nicht die gleiche Chance). 

Bei einer Wahl im Jahr 2021 wäre zudem zu berücksichtigen, daß nicht die Briefwahl zu verwenden, sondern in einem Wahllokal zu wählen, im Vorfeld bereits den Verdacht einer Nähe zu den berüchtigten Querdenkern hervorrufen musste, also unerwünschte Stimmen, und es den Bürgern in mehreren Wahllokalen praktisch unmöglich gemacht worden ist, an der Auszählung teilzunehmen (diese zu überwachen), was aber erforderlich gewesen wäre, wie sich nun ebenfalls zeigt. Womit der Ablauf der Wahl auch gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstossen würde, dessen Grundlage ich für mich bereits in einem Artikel über den Ablauf der Bundestagswahl in Berlin Kreuzberg im Jahr 2009 (a. E) zusammen gefasst habe. Freie Wahl

Frau Giffey (SPD) erklärt aber, der Betrug sei nicht bedeutsam genug, einen Entzug ihrer Wahl zu rechtfertigen. 

Die als Schlagzeile verbreitete Behauptung, die für den Ablauf verantwortliche Landes-Wahlleiterin sei zurückgetreten, ist unzutreffend. Die Landeswahl-Leiterin hat lediglich erklärt, falls die so gewählte Regierung (Frau Giffey) sie deswegen abberufen wolle, werde sie dagegen keine Einwendungen erheben (sie stelle ihr Amt zur Verfügung). Das ist keine bindende Erklärung, sondern soll die Erregung in der vorübergehenden öffentlichen Aufmerksamkeit abwettern. Als wäre Erinnerung eine Störung in dem allgemeinen öffentlichen Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom.

Was ich nicht weiß ist, wer dafür verantwortlich war, den Marathon und den Wahltag in Berlin auf denselben Tag zu legen, und deswegen nicht zurücktritt. 

Was ich nicht verstehe ist, warum viele Kommentare betonen, es habe sich vermutlich nicht um Vorsatz gehandelt. Nun könnte ich umgekehrt fragen, warum nicht. Die Frage scheint mir aber bereits in die falsche Richtung zu weisen. Bei einer Wahl zur Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk (demos) ist jede Störung wie eine vorsätzliche Handlung zu betrachten, weil es nicht im Sinne einer Haftung auf Schadenersatz oder einer möglichen Strafbarkeit um die Verantwortung für diese Störung geht (insofern ist die Diskussion um einen ‚Rücktritt‘ der Wahlleitung ablenkend), sondern um die Störung der Wahl.

Ich verstehe daher auch nicht die Behauptung, eine solche Störung sei nur relevant, falls sie ‚mandatswirksam‘ ist, was bedeuten würde, der einzelne Wähler müsste im Falle einer nachgewiesenen Störung beweisen, diese habe Auswirkungen auf die Wahl, und nicht die für die Durchführung verantwortliche Regierung beweisen muss, das habe keine Auswirkung auf jeden einzelnen Wähler gehabt, als ginge es um eine Art Schadenersatz, für den der Bürger seinen durch die Störung der Wahl erlittenen persönlichen Schaden und den Vorsatz der dafür kausal handelnden Personen nachweisen müsse, und nicht den ureigenen Staatsakt zur Legitimierung der Regierung und der Gesetzgebung und der Wahl der Richter des Verfassungsgerichts. 

An diesem Maßstab gemessen, hätten die Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundgesetz entsprochen, weil keine Stimme mandatswirksam war. 

Nach einer Erklärung des berüchtigten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sei der gesetzliche Grund dafür seiner Meinung nach der Wunsch an einer Abwägung zwischen dem Interesse an der ‚Bestandserhaltung‘ einer aus der fehlerhaften Wahl hervorgegangenen Regierung gegen die Auswirkungen – so wörtlich – „eines“ Wahlfehlers. SZ

Ist der rechtlich entscheidende Umstand nicht gerade, dass der einzelne Wähler nicht weiß, ob seine Stimme gewertet oder von der Störung betroffen ist. Aus Sicht der Regierung einschließlich des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts würde diese Folge der Störung begründen, warum es keine Störung ist. 

In den beiden Wahllokalen in dem Schulgebäude, in welchem ich meine Stimme abgegeben habe, und die zu den von der Störung betroffenen Wahllokalen gehören (Refik-Veseli-Schule), ergab die Auszählung der als gültig bewerteten Stimmzettel nach Angaben der Berliner Landes-Walleiterin für die Erststimmen folgende Ergebnisse: 

Grüne 38,9 %, Linke 26,7 %, SPD 14,6 %, CDU 3,5 %, AfD 2,8 %, FDP 2,6 % (Speiseraum); 

Grüne 43,2 %, Linke 24,7 %, SPD 12,8 %, CDU 6,5 %, AfD 2,0 %, FDP 1,8 % (Unterrichtsraum). 

Dazu habe ich am 31.10.2021 bei der Landeswahlleiterin angefragt, wieviele Stimmen in diesen Wahllokalen abgegeben worden sind und wieviele davon als ungültig behandelt worden sind. Laut freundlicher Auskunft der Landes-Wahlleitung vom 12.11.2021 sind in dem Wahllokal 205 von 454 abgegebenen Stimmen 9 Erststimmen und 6 Zweitstimmen als ungültig behandelt worden und in dem Wahllokal 206 von 429 abgegebenen Stimmen 5 Erststimmen und 2 Zweitstimmen als ungültig behandelt worden. 

In der konstituierenden Sitzung des so neu gewählten Berliner Abgeordnetenhauses am 04.11.2021 erklärt der neu gewählte Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses (SPD), er wolle die Abschaffung der freien Wahl durch ein Wahlgleichstellungsgesetz (Paritätsgesetz). Zwar hätten die Verfassungsgerichte in zwei Bundesländern eine solche Regelung verworfen, aber damit sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. t-online

Über den Ablauf der Wahlen in Berlin wird das Berliner Landesverfassungsgericht entscheiden. Am 05.03.2020 hatte das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der CDU die Kandidatin der linken Partei Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke zur neuen Richterin des Berliner Verfassungsgerichts gewählt. Frau Prof. Dr. Lembke ist, wie Frau Susanne Baer, Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt Universität Berlin, also Teil des Interessenverbandes der homosexuellen Richterin am Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Susanne Baer (grüne Partei) und wie diese Mitglied des Deutscher Juristinnenbund, der nur Frauen aufnimmt, die nur an Frauen interessiert sind, und nur die Interessen von Frauen vertritt. Ihr beruflicher Werdegang laut Berliner Anwaltsblatt: 2009 – 2015 Juniorprofessorin für ‚Legal Gender Studies‘ an der Universität Hamburg, 2011 Gastprofessorin für ‚Feministische Staats- und Rechtstheorie‚ an der Universität Bielefeld, 2013 Frauenförderpreis der Universität Hamburg, 2017 bis 2018 Professorin für ‚Gender im Recht‚ an der Fern-Universität Hagen, seit 2011 ‚Expertin für Gleichstellungsrecht‚ des ‚European Equality Law Network (Gender Stream)‚ der Europäischen Kommission, seit 2018 Professorin für ‚Geschlechterstudien‚ an der Humboldt-Universität Berlin. 

Wahlen sind aus ihrer Sicht ohnehin nicht legitim, solange nicht (mindestens) die Hälfte der sich daraus ergebenden Mandate Frauen erhalten, weshalb eine Störung dieser Wahl irrelevant ist. 

Mit Beschluss vom 12.01.2022 (2 BvC 17/18) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, auch in einem offensichtlichen Fall der Verfälschung der Bundestagswahl (abgegebene Stimme für einen Kandidaten, für welchen in diesem Wahlkreis keine Stimme gezählt wurde) bestehe kein Anlass zu einer Prüfung durch die Wahlprüfungskommission, weil diese nicht mandatswirksam sei (obwohl dies den Tatbestand einer Wahlfälschung gemäß § 107a StGB erfüllen dürfte). 

Diesem Urteil zufolge könnte ein Wahlhelfer vor laufenden Kameras einen Stapel Wahlscheine in einen Mülleimer schütten, ohne dass dies die Ordnungsmäßigkeit der Wahl beeinträchtigt, solange die Zahl nicht groß genug ist, um ausgehend von den tatsächlich gewerteten Stimmen einem anderen Kandidaten zum Erfolg zu verhelfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erscheint damit in sich fehlerhaft. Denn wenn die Bestimmung der Zahl der gewerteten Stimmen durch eine objektiv fehlerhaft nicht gewertete Stimme in Frage gestellt ist, kann daraus nicht die Wirkung der nicht gewerteten Stimme im Verhältnis zu den gewerteten Stimmen abgeleitet werden. Polemisch gesprochen, muss also nicht der Amtsträger nachweisen, ordnungsgemäß gewählt worden zu sein, sondern der Wähler muss die Fälschung der Wahl nachweisen. Was meint, das Bundesverfassungsgericht weicht wieder einmal von den Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast ab, also von den Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. 

Polemischer Nachtrag: auf Grund der schwer wiegenden Störungen des Wahlverfahrens sollen die Wahlen in Berlin am 28.09.2025 wiederholt werden. 

Am 26.09.2022 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in dem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung die Parteien auf seine vorläufige Rechtsauffassung hingewiesen, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus des Landes Berlin am 26.09.2021 könnten nicht den Anforderungen der Verfassung entsprochen haben. In Bezug auf die am 26.09.2021 zusammen mit der Wahl des Abgeordnetenhauses in Berlin durchgeführten Wahlen zum Bundestag (Abgeordnetenhaus des Bundes) hat daraufhin der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der eigentlich am 29.09.2022 über die Ordnungsmäßigkeit der Wahl entscheiden wollte, seine Entscheidung vertagt (angeblich auf Mitte Oktober). Der Vorsitzende der Berliner SPD erklärte dazu, die so gewählte rot-rot-grüne Regierung sei auf Grund des Krieges in der Ukraine dennoch weiter legitimiert. Berliner Zeitung

Angeblich wollte der Verfassungsgerichtshof Berlin sein Urteil bereits am Schluss der Verhandlung am 26.09.2022 verkünden, aber das Land Berlin habe in der Verhandlung noch weitere Unterlagen vorgelegt, die das Gericht prüfen müssen, weshalb die Entscheidung nun erst Ende Dezember 2022 (später heißt es am 16. November) verkündet werden könne (falls die Entscheidung gemäß dem Thüringer Versprechen nicht wegen Corona erneut verschoben werden muss). Tagesspiegel

Es besteht über diesen link zu einer Seite des (ab 01.10.2022) neuen Wahlleiters in Berlin bereits jetzt die Möglichkeit sich online als Wahlhelfer für die voraussichtlich Anfang 2023 im Land Berlin zu wiederholenden Wahlen zum Landtag und voraussichtlich auch Bundestag zu bewerben. Tip: unter der Angabe der Anschrift muss diese in dem elektronischen Formular noch einmal gesondert ausgewählt werden.

Vielleicht die letzte Wahl vor der Einführung einer Pflicht zur Wahl weiblicher Kandidaten (Frauenquote) sowie Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre und Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nach Vorlage des Abschlussberichtes der dazu eingerichteten Kommission des deutschen Bundestages im Jahr 2023. In deren Sitzung am 30.09.2022 haben die Expertinnen erklärt, gesetzliche Regelungen des Wahlergebnisses seien verfassungswidrig, weshalb zur Umgehung ‚soft-law‚ zum Einsatz kommen solle, weil das Ergebnis erreicht werden müsse.

Zur Vorbereitung einer weiteren Verschleppung der Wiederholung der Wahlen in Berlin hat die rot-grüne Regierung am 12.11.2022 eine erneute Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen angekündigt, hat also die Behauptung aufgestellt, in Deutschland bestehe im Unterschied zu allen anderen Ländern der Welt tatsächlich noch eine Pandemie und diese verstärke sich nun wieder. Während zugleich in meinem Wahrnehmungsbereich in Berlin eine sehr ansteckende, nicht Corona-bezogene Lungeninfektion durchgeht, die einen anhaltendem starken Husten verursacht, ohne zu Schnupfen zu führen, in der sich also die Konsequenzen staatlicher Maßnahmen manifestieren, über die aber niemand spricht, da sie keinen Namen hat. 

Am 07.11.2022 haben die für die verfassungswidrige Durchführung der Wahlen in Berlin ursächlichen rot-grünen Parteien erklärt, eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen wäre zu aufwendig, weshalb sie gegen die Anordnung einer Wiederholung der Wahl durch das Verfassungsgericht des Landes Berlin eine Verfassungsbeschwerde erheben wollen. Berliner Zeitung

Am 16.11.2022 (VerfGH 154/21) hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin festgestellt, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus des Landes Berlin seien nicht ordentlich durchgeführt worden und müssten insgesamt wiederholt werden (zur Mandatsrelevanz Seite 62 f). Urteil

Ein abweichendes Votum hat die Richterin Frau Dr. Ulrike Lembke abgegeben (ab Seite 152 der Anlage Urteil). 

Wie der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages kurz zuvor durch die gemischt rot-grün-gelbe Mehrheit zu dem Ergebnis kommen konnte, die in Berlin an demselben Tage zur selben Zeit an denselben Orten durch dieselben Personen in derselben Weise durchgeführte Wahl der Abgeordneten der Berliner zum Bundestag sei überwiegend ordnungsgemäß gewesen, ist damit nicht in Einklang zu bringen. 

Und keine der grün-roten Politiker:innen ist für ihr Handeln verantwortlich. 

Daher wird nun nicht über die Kosten der verhinderten Wahl berichtet, sondern über die Kosten, welche durch die Wiederholung der Wahl entstehen, für welche Prinzipienreiter und Freiheitsfanatiker verantwortlich sind, wegen denen nun Millionen Menschen mühsam erneut zur Wahl gehen müssen. Weshalb die grün-rote Regierung erwägt, die Wiederholung der Wahl zusammen mit einer nun zugelassenen Volksabstimmung wegen Klima durchzuführen. 

Sofern die grün-rote Regierung beschließt, die zu wiederholende Wahl mit der Volksabstimmung zu verbinden, wäre damit wenigstens die Frage nach dem Vorsatz der grün-roten Regierung bei der Behinderung der zu wiederholenden Wahl geklärt, falls daran jemand Zweifel hat.

Der Termin für die erneute Durchführung der Wahl ist der 12. Februar 2023. Der von der irregulär gewählten Landesregierung gewählte neue Landeswahlleiter hatte in einem Interview am 20.11.2022 erklärt, man benötige „zwischen 38.000 und 80.000“ Wahlhelfer, er weiß es demnach nicht so genau (wieviele waren es denn bei dem letzten Versuch?). Tagesspiegel

Sofern Wahlhelfer benötigt werden, ich aber nicht eingezogen werde, würde das bedeuten, die Wahlhelfer werden nach ihrer politischen Orientierung (dem Grad ihrer Vernunft und Rechtschaffenheit) ausgewählt. 

Am 01.12.2022 hat das nicht ordnungsgemäß gewählte Abgeordnetenhaus beschlossen, das Wahlalter solle im Land Berlin auf 16 Jahre abgesenkt werden und unabhängig von der Staatsangehörigkeit sein, also die Wahlberechtigung auf Kinder und Ausländer auszudehnen, um sich an der Macht zu halten. BZ

Am 08.12.2022 wird berichtet, die fremdfinanzierten Initiatoren des Volksentscheids für weitere mit Klima begründete Maßnahmen gegen Menschen wollten nun gerichtlich erzwingen, die Abstimmung über den Volksentscheid zusammen mit der Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin durchzuführen (bei einer Justiz, welcher die grüne Justizsenatorin nun beginnt Anweisungen über ihre Entscheidungen zu geben und aus der ehemalige Abgeordnete einer Oppositionspartei gewaltsam entfernt werden). SZ

Am 16.12.2022 haben 43 rot-grüne Abgeordnete bei dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellung der Nichtigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus des Landes Berlin durch den Verfassungsgerichtshof Berlin erhoben, verbunden mit einem Eil-Antrag um die für den 16.02.20223 vorgesehene ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu verhindern. BZ

Am 22.12.2022 verlangt die Präsidentin (Vorsitzende) des Bundestages Frau Bärbel Bas (SPD), die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern und das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken (weil sie persönlich dafür sei), wie die Regenbogenpartei:en es gerade erst ohne jedes Aufsehen für die Wahl der Abgeordneten des europäischen Parlamentes in Deutschland beschlossen hatten, und einen Zwang zur Wahl von Frauen anzuordnen (weil ihr ein Anteil von 35 Prozent weiblicher Menschen als Abgeordneter nicht reiche), nimmt also das geplante Ergebnis der Kommission zur Abschaffung der freien Wahl vorweg. spiegel

Sie erklärt auch, warum die AfD ausnahmsweise den jeder Oppositionspartei zustehenden Posten eines Vize-Präsidenten des Bundestages nicht erhält, nämlich weil sich die Regierungsparteien nicht von der AfD repräsentiert fühlen, was meint, alle Vize-Präsidenten müssen das Gleiche repräsentieren, wie die Regierungsparteien.

Am 24.12.2022 hat sich „Familienministerin“ Frau Petra Pau (grüne Partei) für das Absenken des aktiven Wahlalters für die Bundestagswahl auf 16 Jahre ausgesprochen: „Das Wahlalter 16 bei der Europawahl ist ein wichtiges Signal, aber wir sollten da nicht stehen bleiben“. welt

Laut einem Artikel in der Berliner Morgenpost vom 12.12.2022 hat die Landeswahlleitung die Annahme von Bewerbungen als Wahlhelfer gestoppt, weil sich bereits über 50.000 Menschen beworben hätten, obwohl nur 43.000 benötigt würden. Die Bezirksämter seien nun damit beschäftigt, die Bewerbungen zu bearbeiten und die Bürger zu informieren, welche sie für den Wahltag auswählen. Morgenpost

Die Regierung in Berlin wird nun die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufheben, zum 02.02.2022, zehn Tage vor der Wahl. 

Am 17.01.2022 hat die Regenbogenpartei:en einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts ausgewählten politisch zuverlässigen Medien ‚vorgelegt‘ oder ‚geleakt‘, wie diese Vorgehensweise auf der Ebene der europäischen Vertragsunion genannt wird, damit ihre Pläne für die Öffentlichkeit medial vorgekaut werden. Damit soll der Abschlussbericht der Kommission zur Verkleinerung des Wahlrechts vorbereitet werden, der für den 13.02.2023 vorgesehen ist, und mit dem dann zusätzlich zur Verringerung der direkt gewählten Vertreter zugunsten der durch die Parteien gewählten Vertreter – notwendige Voraussetzung für die Frauenquote durch die Walhlisten – die weiteren Änderungen wie einen Zwang zur Wahl von weiblichen Menschen (Frauenquote), die Verlängerung des Legislaturperiode auf fünf Jahre und die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre hinzu gefügt werden. Pressemitteilung (a. E)

Der Bundestag hat für den 27.01.2023 am 26.01.2023 als „Zusatz-Tagesordnungspunkt 4 – 6“ die erste Beratung eines noch nicht veröffentlichten Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes auf die Tagesordnung gesetzt. Tagesordnung

Damit die Entwürfe zur Änderung in den Ausschüssen vorliegen, wenn am 13.02.2023 der Abschlussbericht der Kommission derselben Parteien zur Verkleinerung des Wahlrechts der Öffentlichkeit präsentiert werden. 

In der Nacht vom 26. auf den 27.01.2023 wurden dann noch die Zusatztagesordnungspunkte 10 10 – 12 hinzugefügt, mit Anträgen zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und zur „Chancengleichheit durch Geschlechterparität“ (Frauenquote) und zur Einführung eines Wahlrechts für nicht dem Volk (demos) zugehörende Personen („Ausländer“).