Wirkung

3. März 2022

Bis zum Monat Februar 2022 ist die Inflation auf 5,8 Prozent gestiegen. Die Europäische Zentralbank kann aber ihre Aufgabe nicht erfüllen, die Preisstabilität zu erhalten, weil sie zur Finanzierung des politischen Erfolges von Personen und Parteien missbraucht worden ist, der auf emotionaler Zufriedenheit durch kurzfristig tragfähige Entscheidungen und Bezahlung beruht. Auf Grund der daraus entstandenen Höhe der Verbindlichkeiten würde ein Anstieg der Zinsen politische Folgen zeigen, während die Inflation die Bürger (Demokratieverbraucher) schleichend belastet. welt

Zu diesem Zweck war Frau Lagarde eingesetzt worden, mittels eines vorgetäuschten Vergewaltigungsvorwurfs gegen ihre männliche Konkurrenz. Und die Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts haben, zusammen mit den Richterinnen des Europäischen Gerichtshofs, diesem Missbrauch und seinen Folgen, der von den Klägern genau benannt war, mit schönen Worten zugestimmt. 

Und so folgt nun eine Notlage, welche die Aufnahme weiterer Schulden begründet, der nächsten. 

Am 12.03.2022 berichtet die Welt, die Bundesregierung müsse nun die großen Energieunternehmen in Deutschland mit Krediten vor dem drohenden Bankrott schützen, wozu nun ein zweites dieser Unternehmen einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 5,5 Milliarden Euro erhält, einer der höchsten Kredite, welche die KfW Bank bislang vergeben hat. Welt

Am 23.03.2022 gibt die Regierung Scholz (SPD) bekannt, die Renten um bis zu 6,12 % zu erhöhen, obwohl der Staatshaushalt das nicht hergibt, wozu die Regierung laut einem Artikel der WAZ wohl einen kleinen Trick benutzt hat, ohne den die Erhöhung gemäß den gesetzlichen Regelungen um 3,17 Prozent niedriger hätte ausfallen müssen. WAZ

Am 27.03.2022 erzielt die SPD bei der Landtagswahl im Saarland bei den über 60 Jahre alten Wählern einen „spektakulären“ Zuwachs um 21 Prozent auf 50 Prozent der Stimmen. Welt

Am 15.07.2022 wird berichtet, die Gehälter der Beamten der europäischen Vertragsunion einschließlich der EZB-Vorsitzenden würden nun um 8,5 Prozent steigen, weil diese an die Höhe der Inflation gekoppelt sind. Handelsblatt

Am 21.07.2022 beschließt die Europäische Zentralbank unter Führung ihrer Präsidentin Frau Lagarde eine Erhöhung der Leitzinsen um 0,5 Prozent und zugleich die Fortsetzung des Ankaufs von Staatsanleihen unter einer neuen Bezeichnung als „Transmissionssschutz-Instrument“, mit dem (wie eigentlich auch bisher) gezielt Staatsanleihen solcher Mitgliedsstaaten angekauft werden sollen, bei denen der Zinssatz wegen des fehlenden Vertrauens in ihre Wirtschaftspolitik und ihre hohe Verschuldung am freien Markt (nach Auffassung der Präsidentin der Europäischen Zentralbank aber „ungerechtfertigt“) im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten höher steigt, wie z. B. Italien, dessen Regierungsparteien unter Führung des früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank Herrn Mario Draghi daher einen Tag zuvor am 20.07.2020 mit dem Rücktritt von Herrn Draghi bereits eine Regierungskrise inszeniert haben und nun damit drohen, bei der anstehenden Neuwahl am 25. September 2022 würden ‚rechte‘ Parteien an die Macht zu kommen, wenn die Europäische Zentralbank der italienischen Regierung nicht noch mehr Geld gibt, das auf Kosten der Inflation in den anderen Mitgliedstaaten erzeugt wird, womit nun aber die Europäische Zentralbank die Fortsetzung der Staatsfinanzierung durch Aufkauf von Staatsanleihen als Kampf gegen Rechts begründen kann, also unmittelbare Einmischung in die Politik der Mitgliedstaaten. Deshalb sollte die Fortsetzung des Anleihen-Ankaufs zunächst als „Antifragmentierungs-Instrument“ bezeichnet werden. 

Die italienische Zeitung La Stampa berichtet am 26.07.2022, die Gremien der europäischen Vertragsunion hätten sich auf eine Verpflichtung zur Reduzierung des Gasverbrauches um 15 % in allen Mitgliedstaaten geeinigt, aber für Italien seien es nur 7 %. La Stampa

Ich erinnere mich noch, wie die einfachen Menschen in Italien früher bei Beerdigungen der Opfer der Mafia die anwesenden Politiker in der Kirche mit kleinen Geldstücken beworfen haben. 

Laut einem zu entgeltenden Bericht der Tageszeitung Welt vom 03.08.2022 seien in den vergangenen Tagen die Renditen (Zinsen) für italienische Staatsanleihen deutlich zurück gegangen (und durch die Inflation die Verschuldungsquote). welt

Laut einem Bericht des Handelsblatts vom 03.08.2022 habe die Europäische Zentralbank unter Frau Lagarde in aller Stille bereits begonnen, auf der rechtlichen Grundlage der Bezeichnung als Transmissionsschutz-Instrument Staatsanleihen aus Italien, Spanien, Portugal und Griechenland aufzukaufen. Handelsblatt

Laut einem Bericht des Handelsblatts vom 04.08.2022 hat die vorübergehend scheidende Regierung Draghi nun eine gesetzliche Regelung zur Verteilung der durch das Transmissionsschutz-Instrument entstehenden Geldmittel an die Bevölkerung beschlossen (sechs Wochen vor den Neuwahlen), mit denen die italienische Bevölkerung vor den Folgen der Geldentwertung geschützt wird. Handelsblatt

Das Rentenniveau liegt in Italien bei 81,7 % des letzten Netto-Einkommens und in Deutschland bei 52,9 %. publico

In Italien haben 72,4 % der Bevölkerung Wohneigentum, sind also Eigentümer von mindestens einem Haus oder einer Wohnung, und in Deutschland 50,4 %. statista

Eigentlich müsste nun die EZB wegen Vertragsbruch aus der europäischen Vertragsunion ausgeschlossen, konkret Frau Lagarde entlassen und auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. In der irrealen politischen Wirklichkeit hat das Parlament der europäischen Vertragsunion am 15.09.2022 der Republik Ungarn abgesprochen, noch eine Demokratie zu sein (sondern eine „Wahl-Autokratie“), weil die Ungarn nicht die Regenbogenpartei:en gewählt haben, und hat die Kommission aufgefordert, neben den bereits zurückgehaltenen Corona-Hilfsmitteln in Höhe von rund 5,8 Milliarden Euro auch weitere der Republik Ungarn zustehende Fördermittel in der Größenordnung mehrerer Milliarden Euro im Rahmen eines „Sanktionsverfahrens wegen Rechtsstaatsmängeln“ vorläufig zu sperren, was die Kommission am 18.09.2022 (Sonntag) beschliessen will. Und am Freitag hat die Kommission der europäischen Vertragsunion eine „Medienfreiheitsverordnung“ gegen die Freiheit der Medien in Ungarn und Polen vorgestellt (‚Media Freedom Act‘, auch dieser einem Bericht der FAZ zufolge mittels des Trilog-Verfahrens ohne Bekanntgabe an die Öffentlichkeit beschlossen und zur obszönen Darstellung an regierungstreue Medien ‚geleakt‘). Während zugleich die Veröffentlichung ihres “Digital Services Act‘ in dem Verkündungsblatt der europäischen Vertragsunion in Kürze bevorsteht, mit dem die europäische Vertragsunion die Freiheit zur Äußerung von Meinungen der Einwohner der europäischen Vertragsunion in den digitalen Kommunikationsnetzen in einer Mischung aus staatlich geförderter Denunziation und teilweiser Verstaatlichung der Regelwerke der Medienunternehmen radikal eingeschränkt werden wird. Zur Überwachung ihres Begriffs der „Medienfreiheit“ in den Mitgliedstaaten wird die Kommission der Union nun ein neues zentrales Aufsichtsgremium schaffen. lto

Die Regierung Scholz verkündet am 29.09.2022, zusätzlich zu den bereits verkündeten Entlastungs-‚Paketen‘ neuer Schulden, nun den kreditfinanzierten Wirtschafts-Stabilisierungsfonds (WSF), der zweckgebunden zur Entlastung der Wirtschaft von der Belastung durch die Maßnahmen der Regierung  während der Corona-Krise als Sonderhaushalt legitimiert worden war, zur Aufnahme von Krediten im Umfang von 200 Milliarden zu ermächtigen, mit welchen die Regierung Scholz, mittels Umgehung der Begrenzung der Aufnahme neuer Kredite zum Schutz künftiger Generationen in Art. 115 Grundgesetz, die Wahlberechtigten von der Belastung durch die Folgen ihrer Regierung entlasten will. 

Am 21.10.2022 wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ein von den Fraktionen der FDP, der grünen Partei und der SPD eingebrachtes Gesetz beschliessen, mit dem das Sonder-Vermögen des Wirtschafts-Stabilisierungsfonds (WSF) umgewidmet werden soll. Meines Erachtens ist es nicht möglich, eine Überschreitung der Begrenzung der Aufnahme neuer Schulden durch die Verfassung, welche mit einer einmaligen Sondersituation begründet war, umzuwidmen. Aber sehen wir es als neue Ermächtigung wegen einer neuen Sondersituation. Dazu ist ein Beschluss der Mehrheit des Bundestages gemäß Art. 115 Abs. 2 GG erforderlich, der aber eine Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation voraussetzt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Das ist weder bei der sogenannten „Energiewende“ noch bei den Sanktionen gegen die Russische Föderation der Fall. 

Mit Beschluss vom 22.11.2022 (2 BvF 1/22) hat das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Gegenstand des Verfahrens ist die Ermächtigung zur Aufnahme von letztlich 240 Milliarden Euro zusätzlichen Krediten auf Grund der Ausnahmeregelung in Artikel 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes mit der Feststellung des Bestehens einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne dieser Regelung infolge der Verbreitung des SARS-Cov-19 Virus, die in Höhe von 60 Milliarden nicht abgerufen wurde und dann einfach auf das unselbständige Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen wurden. Die Zurückweisung erfolgte aus formalen Gründen, weil bei dem Erlass einer einstweiligen Anordnung des Gerichts gegen eine gesetzliche Regelung nicht die Erfolgsaussichten geprüft werden, sondern die Abwägung der Folgen im Vordergrund steht (Rn. 159 f). Ab Randnummer 174 prüft das Gericht dann aber, ob der Antrag vielleicht schon von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, und entwirft dabei ein anspruchsvolles Prüfungsprogramm für das Verfahren in der Hauptsache. Denn es zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, den Artikel 115 GG auch als Begrenzung der Aufnahme von Schulden für die Beeinflussung der Wähler durch direkte Zahlungen oder Vorspiegelung positiv wirkenden Regierungshandelns zu verstehen, die eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs bewirkt.