Verband alleinerziehender Mütter

31. Juli 2010

Der Verband allein erziehender Mütter e.V. weist in einer Pressemitteilung vom 28.07.2010 die Medien darauf hin, den nicht verheirateten Vätern sei das gemeinsame Sorgerecht im Interesse der allein sorgeberechtigen Mutter zu verweigern. Pressmitteilung

Entgegen der Annahme des deutschen Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichtes in den vergangenen zwölf Jahren geht es also nicht um das Wohl des Kindes, sondern um den Machtanspruch der Mutter über die Kinder, bzw. den Vater.

Nach Auffassung des VAMV ist die Vorstellung eines gemeinsamen Sorgerechtes – im Gegensatz zum alleinigen Sorgerecht der Mutter – Ausdruck einer einseitigen Ideologisierung.

Um wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Frage des gemeinsamen Sorgerechts nicht verheirateter Eltern machen zu können, habe das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber durch sein Urteil vom 29.01.2003 mit einer Forschung zu diesem Thema beauftragt. Der abschliessende Bericht werde erst im September 2010 vorliegen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger (richtig: die FDP-Fraktion) setze sich mit ihrem Vorschlag über die wissenschaftlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung hinweg, welche ihre Vorgängerin Frau Zypries dazu in Auftrag gegeben habe. 

Der EGMR habe in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Anmerkung: Dieses „Detail“ ist der in der Verfassung garantierte Anspruch auf Justizgewährung.

Die Bundesregierung verleiht der Bundesvorsitzenden des VAMV, Frau Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab, am 17.08.2010 das Bundesverdienstkreuz.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie des Deutschen Bundestages, Frau Sibylle Laurischk (FDP), ist leitendes Mitglied des VAMF.

In dem Koalitionsvertrag von FDP und CDU ist unter anderem die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Alleinerziehende (Mütter) vereinbart. Die FDP hat dazu ein Positionspapier „Bessere Rahmenbedingungen für Alleinerziehende“ verfasst.