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30. November 2024

Die Wähler der Partei Alternative für Deutschland als Nationalsozialisten zu bezeichnen, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln eine richtige Tatsachenbehauptung, weil das Wort Nationalsozialist eine Pauschalbezeichnung für eine extrem rechts orientierte Gesinnung sei, und das beruhe in Bezug auf die Partei Alternative für Deutschland auf Tatsachen. Der Aufruf, ihnen wegen ihrer Wahl in das Gesicht zu spucken und zu schlagen, sei dann eine scherzhafte Übertreibung. Hessische Rundschau

Das Dumme daran ist, falls das Wort Nationalsozialismus nur eine pauschale Bezeichnung für eine rechte Anschauung ist, dann kann die Partei Alternative für Deutschland nicht verboten werden. Extrem ist kein Unterscheidungsmerkmal zu den anderen Parteien und eigentlich der Absicht inhärent, die Oppositions-Partei verbieten zu wollen. Die Partei Alternative für Deutschland hat meines Wissens nicht die Absicht, ein Verbotsverfahren gegen die Partei Bündnis 90 / Die Grünen oder die SPD einzuleiten und hat auch keine Richter in das Bundesverfassungsgericht wählen dürfen, welche über einen solchen Antrag entscheiden würden.