Stiftungs-Register
Gemäß Artikel 3 („Weitere Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs“) und 4 („Stiftungsregistergesetz“) des Artikel-Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom 16.07.2021 (BGBl. I Nr. 46) sollte zum 01.01.2026 ein bei dem Bundesamt für Justiz geführtes Stiftungsregister eingeführt werden, das die Strukturen rechtsfähiger Vereine transparent macht. Bei den Handelsregistern werden bereits seit langem die Register für juristische Personen, Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Partnerschaftsgesellschaften elektronisch geführt (Registerportal), seit dem 01.01.2024 auch das Register der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GR – Gesellschaftsregister).
Das Stiftungsregister würde aber auch die Stiftungen der politischen Zivilgesellschaft wie z. B. die Amadeo Antonio Stiftung oder die Demokratie-Stiftung Campact betreffen.
Die Koalition der Parteien gegen die Republik hat am 03.09.2025, zur gleichen Zeit wir ihre Erhöhung der Mittel für die Zivilgesellschaft, den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die Einführung des Stiftungsregisters auf den 01.01.2028 verschoben werden sollte. Angeblich weil die dafür notwendige Technik bei den Handelsregistern dafür noch nicht vorhanden sei. Entwurf
Am 29.09.2025 hat die Parteienkoalition des Gesetz als Drucksache BT-Drucks. 21/1852 in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Nach erster Beratung im Oktober und der Empfehlung durch den Rechtsausschuss, den Entwurf unverändert als Gesetz anzunehmen (BT-Drucks. 21/2775), hat die Parteienkoalition das Gesetz am 13.11.2025 verabschiedet (Protokoll S. 4689).