Änderung Baugesetzbuch
Das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Koalition der Parteien gegen die Republik hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt, der unter Artikel 1 (Seite 21 f) die Einfügung einer neuen Nummer 9b in § 24 Abs. 1 BauGB vorsieht, wonach den Gemeinden ein Vorkaufsrecht zustehen soll, falls jemand ein Grundstück oder Teileigentum erwerben will, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Erwerber unterstütze nachdrücklich die Verwirklichung von Bestrebungen im Sinne des § 3 BVerfSchG, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, und bedrohe dadurch die Eignung des Gebietes zur Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Freiheit zur Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen des Gemeingebrauchs. Dazu sieht Artikel 5 des Entwurfs (Seite 61) die Einfügung einer neuen Nummer 10 in § 20 Abs. 1 S. 1 BVerfgSchG vor, wonach des Bundesamt für Verfassungsschutz dann personenbezogene Daten an jede Gemeinde übermitteln und diese abfragen darf, soweit dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in § 19 Absatz 3 genannten Rechtsgüter erforderlich ist. Es berichtete die Zeitung NIUS SE, welche die Koalition als Feind ihrer Demokratie bezeichnet hat. Als nächstes wird dann wohl die Hütte der NIUS gekauft. Oder einfach niedergebrannt. Am 10. April 2026 beginnt die organisierte Zivilgesellschaft gegen den Vermieter (Dienstleister) der NIUS SE vorzugehen. Apollo News