Rundfunkbeitrag
22. April 2026
So nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg der Gesetzgeber, also das Volk durch seine Wahl bei der Gestaltung des Rundfunks einen weiten Ermessensspielraum hat, was folgt aus dem Urteil dann, wenn in einem Bundesland das Gesetz geändert wird, damit das Volk durch seine Wahl kein Ermessen mehr bei der Gestaltung des Rundfunks hat?