Erhöhung Hebesatz Gewerbesteuer
Am 11.06.2026 führt die Koalition der Parteien gegen die Republik die zweite und dritte Lesung ihres Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungs- und des Steuerrechts durch, mit dem unter anderem in Art. 7 der Hebesatz für die Gewerbesteuer in § 16 GewStG von 200 auf 280 % angehoben wird (BT-Drucks. 21/6002). Das ist notwendig, weil das Gewerbe abnimmt. Die in Art. 5 des Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Umsatzsteuer-Gesetzes sieht vorbehaltlich der noch nicht der Öffentlichkeit bekannt gemachten Beschlussvorlage der Ausschüsse noch keine Erhöhung des Umsatzsteuer-Satz vor. Bei der ersten Lesung enthielt der Entwurf zur Ablenkung noch eine steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro für jeden, den die Koalition der Parteien gegen die Republik aber selbst durch den Bundesrat verhindert hat, um zugleich demokratisch zu erscheinen und nicht zahlen zu müssen (Mitteilung Bundestag).