Akteneinsicht BMJ

23. Januar 2011

Am 17.01.2011, dem letzten Tag der Revisionsfrist, fand in den Räumen des Bundesministerium der Justiz ein weiterer Termin zur Akteneinsicht statt. Die Einsicht in die Ministervorlagen und die darauf ergangenen Entscheidungen der Ministerin hat das BMJ weiterhin nicht zugelassen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat mich mit Schreiben vom 12.01.2011, bei mir eingegangen am 18.01.2011, über die Revision der Bundesrepublik Deutschland informiert.

In dem Termin zur Akteneinsicht am 17.01.2011 hat das BMJ mir entgegen seiner Zusage gegenüber dem OVG Berlin-Brandenburg auch die Einsicht in Vorlagen an den Parlamentarischen Staatssekretär (PSt) und in solche Unterlagen verweigert, die Stellungnahmen Dritter enthielten.

Nach kurzer Diskussion habe ich die Vorlagen an den Parlamentarischen Staatssekretär eingesehen. Die Berechtigung zur Einsicht in Unterlagen von dritter Seite bleibt zunächst noch offen.

Der Inhalt der Akten ohne die Ministervorlagen läßt sich kurz zusammenfassen. Dem BMJ war unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 ausdrücklich klar, dass entweder die von dem BVerfG zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs behaupteten Tatsachen unverzüglich durch Ermittlung der Tatsachen bestätigt oder die gesetzliche Regelung geändert werden musste. Im Laufe des Jahres 2003 hat das BMJ daher ein Angebot zur Durchführung einer Untersuchung eingeholt. Daraufhin hat  das Fachreferat durch Ministervorlage vom 28.08.2003 um Entscheidung der Ministerin gebeten.

Die Entscheidung der Bundesministerin der Justiz Frau Brigitte Zypries (SPD) auf diese Vorlage lautete:

„Fr. Ministerin hat entschieden, dass derzeit kein Gutachten beauftragt wird.“

Unmittelbar nachfolgend hat das BMJ dem Angebot zur Durchführung der Untersuchung eine Absage erteilt.

Das BMJ hatte in dem Verfahren auf Gewährung von Akteneinsicht in erster Instanz zuletzt behauptet, Unterlagen zu dem Gegenstand des Antrages auf Akteneinsicht seien nur in einer Unterakte 3473/7-5 enthalten, die Anfang des Jahres 2004 aus der Gesamtakte abgetrennt worden sei. Die Ministervorlage vom 28.08.2003 fand sich nicht in der Unterakte 3473/7-5.