Aus der Rechtsprechung
10. August 2026
„Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm die im Bereich der Prüfungsverwaltung einer Universität beschäftigte und durch ein Gelöbnis nach dem Bundesangestelltentarifvertrag besonders verpflichtete Angeklagte T. in insgesamt 133 Fällen pflichtwidrig unzutreffende Eintragungen über Prüfungsleistungen von Studenten in dem Computersystem der Universität vor, wofür sie jeweils eine Geldzahlung erhielt“ (BGH v. 20.05.2026 – 4 StR 503/25).