Aus der Rechtsprechung

3. August 2026

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen wurde der Einziehungsbeteiligte C. am 27. Oktober 2022 von Zoll- und Polizeibeamten auf einer Autobahn kontrolliert, als er, die Armbanduhr im Wert von circa 225.000 € tragend, den annähernd gleich wertvollen PKW steuerte, in dem er 450.000 € Bargeld mit sich führte“ (BGH v. 29.04.2026 – 3 StR 406/25).