Beschluss Görlitzer Park

10. Juni 2026

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 10.06.2026 seinen Beschluss vom 01.06.2026 (24 L 117/26) in die öffentliche Datenbank Rechtsprechung Berlin eingestellt. Die nicht gegen die Schließung klagenden Anwohner können um Beiladung bitten (§ 65 VwGO), auch wenn die Entscheidung zunächst auf einen formalen Grund gestützt ist, sofern ihre rechtlichen Interessen nicht weniger berührt sind, als der die Klage führenden Personen. Das Verfahren der Beschwerde gegen diesen Beschluss des Landes Berlin, vertreten durch den Senat, wird unter dem Aktenzeichen OVG 11 S 33/26 geführt. Ich habe am 09.08.2026 beantragt, meine Beiladung anzuordnen. Antrag

Das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) des Landes Berlin wurde ab dem 01.01.2026 durch das Landesorganisationsgesetz (LOG) ersetzt. 

Man möchte den Richtern wünschen, aber das sage ich nur als Anwohner, es möge ihnen widerfahren, was sie anderen Menschen antun.