Demokratieförderungsgesetz Berlin

28. Februar 2026

Die taz berichtet am 23.02.2026, die Koalition der Parteien gegen die Republik wolle im Land Berlin noch vor der Wahl am 20.09.2026 ein Gesetz zur Förderung der Demokratie beschließen, um die staatliche Finanzierung der organisierten Zivilgesellschaft gesetzlich zu regeln. Eine Pflicht, über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel nach Art. 21 I S. 4 GG öffentlich Rechenschaft zu geben, ist darin nicht vorgesehen. Das Gesetz soll diese Förderung demnach gegen das Volk resilient (resistent) machen, die organisierte Zivilgesellschaft  und damit die Macht von dem Volk im Sinne des Art. 20 II GG isolieren.