Dialektischer Materialismus

11. März 2026

Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Klage der AfD entschieden, für die Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die Stiftungen der Parteien außer der AfD im Jahr 2021 gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das OVG Münster hat nun (5 A 1882/22) entschieden, daher habe die AfD keinen Anspruch auf diese Förderung, weil es keine Gleichbehandlung im Unrecht gebe. Auch wenn der Bund, vertreten durch diese Parteien, das Geld von diesen Parteien nicht zurück fordert, es also keine Gleichbehandlung im Unrecht, sondern im trotzdem Behalten wäre.