Doppelmütter, zweiter Versuch
Medial wird nun auch der erneute Versuch zur Einführung der homosexuellen Elternschaft (Familie) vorbereitet. lto
Dahinter steht der rassistische Deutscher Juristinnenbund e. V, der homosexuell nur Frauen aufnimmt.
Und mehrere bei dem Bundesverfassungsgericht auf eine Entscheidung wartende Verfahren dazu, Beschwerden und Richtervorlagen, welche die Richter des Bundesverfassungsgerichts allesamt zur Entscheidung angenommen und deren Entscheidung extra von 2025 auf 2026 verschoben haben, für einen besseren Zeitpunkt zur Umsetzung gegen die Bevölkerung. Das Gesetzgebungsverfahren bereitet die Umsetzung der abgestimmten Entscheidungen vor.
Am 11.05.2026 stellt die Koalition der Parteien gegen die Republik ein Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vor, der im Entwurf noch keine homosexuelle Doppel-Mutterschaft vorsieht. Aber Frau Hubig spricht von der Familie als einem Ort der Liebe, und der Gesetzentwurf beschreibt Männer als Wesen der Gewalt in der Familie und will ein erleichtertes gemeinsames Sorgerecht durch übereinstimmende Erklärung zwischen Eltern oder mit Dritten einführen. Ab der Seite 9 f. des Entwurfs wird dazu das Recht der elterlichen Sorge in den bisherigen §§ 1626 BGB BGB vollständig neu gefasst und auf die Behauptung von Gewalt des Vaters umgestellt.
Aus der Übersicht des Bundesverfassungsgerichts zu den im Jahr 2026 geplanten Entscheidungen des ersten Senats:
„Vorlagen des Kammergerichts, des Oberlandesgerichts Celle, der Amtsgerichte Brandenburg an der Havel und München sowie eine Verfassungsbeschwerde zur sogenannten Co-Mutterschaft; mehrere Fachgerichte und eine Beschwerdeführerin gehen von der Verfassungswidrigkeit des geltenden Abstammungsrechts aus, weil dieses die gemeinsame Elternschaft zweier miteinander verheirateter Frauen für ein während ihrer Ehe von einer der Frauen geborenes Kind nicht beziehungsweise nur über den Weg einer Adoption ermöglicht. Den Verfahren liegen unterschiedliche Zeugungskonstellationen zugrunde, beispielsweise mittels offizieller beziehungsweise privater Samenspende oder auch mittels Embryonenspende„.