Eine schlichte Erkenntnis
Am 08.06.2026 habe ich von dem Campact e. V. erneut die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung mit Fristsetzung zum 22.06.2026 erhalten. Dann werde ich wohl demnächst eine Mitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Ablehnung meiner Beschwerde erhalten. Was bedeutete, die Richter des BVerfG und des EGMR sind politisch korrupt. Und zwar vollständig politisch korrupt.
Mit folgender Erinnerung.
Am 12.11.2025 erhielt ich die Mitteilung des Verfassungsgerichts, meine Schreiben vom 18.10.2025 ff. (Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des Kammergerichts vom 18.09.2026) seien nunmehr in das Verfahrensregister unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2291/25 eingetragen und der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt worden.
Am 21.11.2025 erhielt ich per beA ein Schreiben der Prozessbevollmächtigten des Campact e. V, in dem mir eine Frist bis zum 05.12.2025 gesetzt wurde, eine Abschlusserklärung abzugeben.
Auf telefonische Anfrage am Donnerstag, 05.12.2025 teilte mir Frau Regierungshauptsekretärin Schöninger mit, Berichterstatterin sei Frau Prof. Dr. Härtel. Meine Frage nach dem für die Bearbeitung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Berichterstatterin dürfe sie mir nicht beantworten.
Daraufhin habe ich mit einem Schreiben per beA am Montag 08.12.2025 morgens das Bundesverfassungsgericht gebeten, mir den Namen des für die Bearbeitung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiters der Berichterstatterin zu nennen (Schreiben).
Am 10.12.2025 erhielt ich per Post ein Schreiben des Bundesverfassungsgericht mit Datum vom 01.12.2025 und Poststempel vom 05.12.2025, mit dem mir ein Beschluss mit Datum vom 26.11.2025 übersandt wurde, mit dem der Richter Harbarth (CDU), die Richterin Härtel (SPD) und der Richter Eifert (GRÜNE Partei) meine Verfassungsbeschwerde vom 18.10.2025 vierzehn Tage nach Eintragung in das Verfahrensregister ohne Angaben von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen haben, also weil sie keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 93a BVerfGG).
Vermutlich breche ich dann auch bei dem EGMR, wie schon bei dem BVerfG, den Rekord für die schnellste Zurückweisung einer Beschwerde, die nicht missbräuchlich oder verrückt ist (ohne Missbrauchsgebühr).
Der Campact e. V. ist weder in dem Verfahren der Verfassungsbeschwerde noch dem Verfahren der Beschwerde zum EGMR beteiligt, solange nicht die Beschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Weiß der Campact e. V. dennoch vor dem Beschwerdeführer von der Nichtannahme der Beschwerde, dann besteht eine intime Verbindung des Campact e. V. oder seiner Prozessbevollmächtigten zu den Richtern.
Die Prozessbevollmächtigte des Campact e. V. ist Mitglied des Deutscher Juristinnenbund e. V. Präsidentin des Deutscher Juristinnenbund ist eine ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Im Beirat der Tochtergesellschaft Hate Aide GmbH des Campact e. V. sitzen zwei ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts und ein aktiver Richter eines Landesverfassungsgerichts.
Mit einem Schreiben vom 15.07.2026 habe ich den ECHR per Post in der gewählten Verfahrenssprache Französisch höflich gebeten, mir den Eingang meiner Beschwerde zu bestätigen, nichts weiter.
Daraufhin erhielt ich am 20.07.2026 einen Beschluss des ECHR mit Datum vom 09.07.2026 (12548/26), mit dem der Richter Herr Alain Chablais als Einzelrichter in englischer Sprache die Beschwerde für unzulässig erklärt hat. Beschluss
Quod erat demonstrandum.