Femizid

15. Januar 2026

Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die zwischenzeitlich verstorbene Esther K. im Juli 2024 den Entschluss, den Ehemann der Angeklagten in der Nacht im Schlaf mit mehreren Messerstichen zu töten. Durch seinen Tod wollte sie den Fortbestand ihrer Freundschaft zur Angeklagten, ihrer einzigen Freundin, sichern, den sie durch deren Ehemann gefährdet sah. Am Morgen des Tattages weihte sie die Angeklagte in ihren Tatplan ein, dessen Umsetzung sie von deren Zustimmung abhängig machte. Die Angeklagte, die für ihren Ehemann schon seit geraumer Zeit nur noch Hass empfand und sich innerlich bereits zur Trennung entschlossen hatte, erklärte sich mit der Tötung ihres Ehemannes einverstanden und sicherte Esther K. zu, sie hierbei zu unterstützen. In der darauffolgenden Nacht tötete Esther K. den schlafenden Ehemann der Angeklagten in seinem Schlafzimmer mit insgesamt 79 Messerstichen. Die Angeklagte, die absprachegemäß den Schlüssel an der Wohnungseingangstüre hatte stecken lassen, verließ während der Tatausführung das Schlafzimmer und wartete draußen die Beendigung der Tat ab“ (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Beschluss vom 29.10.2025 – 1 StR 362/25). 

Nach den Feststellungen des Landgerichts entschlossen sich die Ehefrau des Opfers sowie eine bei ihr als Sprechstundenhilfe tätige Vertraute und deren Liebhaber, den wohlhabenden Mediziner umzubringen, um sich im Wege der Erbschaft an dessen Vermögen zu bereichern. Dem Tatplan entsprechend verbrachte die seit August 2023 mit dem Ermordeten verheiratete Angeklagte den Abend des 8. März 2024 mit ihrem Ehegatten in dessen Chemnitzer Wohnung. Gegen Mitternacht verließ sie diese unter einem Vorwand und händigte den beiden Mitangeklagten die Haus- und Wohnungsschlüssel aus. Hiermit verschafften sie sich im Lauf der Nacht Zutritt zur Wohnung und erstachen das schlafende Opfer. Ob sie beide eigenhändig handelten oder einer mit Billigung des anderen, konnte nicht aufgeklärt werden“ (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Beschluss vom 10.03-2026 – 5 StR 547/25).