Ghebreyesus

27. Januar 2026

Nachdem die U.S.A. aus der WHO wegen deren Verhaltens in der Corona-Phase ausgetreten sind, erklärt ihr seit dem Jahr 2017 Generaldirektor Herr Ghebreyesus, die WHO habe den Regierungen niemals die Nutzung von Masken, physischer Distanzierung und Impfstoffen empfohlen. BerlinerZeitung

Sind die Empfehlungen der WHO nicht die fiktionale Tatsachengrundlage der Entscheidungen der deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften bis hin zum Bundesverfassungsgericht über die Anwendbarkeit der Verfassung auf das Verhalten und Reden der Menschen in Deutschland gegenüber den Maßnahmen der Regierung in der Corona-Phase.

Liegt dem Bundesverfassungsgericht nicht gerade die Beschwerde einer Person vor, die aus dem sozialen Netzwerk Linkedin ausgeschlossen wurde, weil sie die Empfehlungen der WHO in Frage gestellt habe. 

Gegen eine Entscheidung des 10. Senats des Kammergerichts unter dem Vorsitz von Dr. Oliver Elzer. Aber der hat vermutlich inzwischen auch schon vergessen, was er gesagt hat. 

Laut einem Bericht vom 06.02.2026 hat das Robert Koch Institut während der Corona-Maßnahmen 749.000,00 Euro aus Steuermitteln für Anwälte ausgegeben, um Auskunft über die Grundlage seines Handelns zu verhindern, und anschließend weitere Steuermitteln, um keine Auskunft darüber geben zu müssen. Tagesspiegel

Der überwiegende Teil des Geldes ging laut diesem Bericht an die der Politik nahe stehende Berliner Kanzlei Raue, aus der die queerfeministische Richterin am Landesverfassungsgericht Berlin Frau Lucy Chebout (GRÜNE Partei) stammt, zugleich Vize-Präsidentin des rassistischen Deutscher Juristinnenbund e. V, dessen Präsidentin die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Frau Baer (GRÜNE Partei) ist. So wie die homosexuelle Frau Faeser aus der Kanzlei Görg kam.