Harbarth

19. Februar 2026

Am 30.01.2026 hält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Herr Harbarth bei der feierlichen Eröffnung des Gerichtsjahrs 2026 des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Rede mit dem Titel „European unity in diversion: the ability of liberal democracies to act in the face of multiple challenges“. Pressemitteilung

Mit anderen Worten, die Richter des EGMR und des BVerfG müssten zusammen halten bei der Bekämpfung des politischen Gegners Bevölkerung (Schloss Elmau mit Herrn Voßkuhle).

Die Rede des Herrn Harbarth kann über diesen link (2/2) aufgerufen werden. Herr Harbarth leitet ein mit dem National-Sozialismus hin zu den heutigen Herausforderungen der Demokratie, auf die er später eingehen werde. Herr Harbarth argumentiert dann mit einem Begriff „margin of appreciation doctrin“ für eine Zurückhaltung des EGMR bei der Prüfung von Verhalten der Regierungen der Mitgliedstaaten, um den individuellen sozialen Herausforderungen der einzelnen Staaten zu begegnen (level of scrutiny). Dabei müssten bestimmte Dinge dem Willen des Volkes entzogen werden, um die Demokratie zu schützen.  Bei 1.00 beginnt Herr Harbarth dann von Angriffen auf das Bundesverfassungsgericht zu sprechen und den Maßnahmen zu dessen Schutz vor sich ändernden politischen Mehrheiten in Deutschland. Die demnach durch den EGMR als Ausdruck individueller deutscher Probleme gemäß der Margin of appreciation Doktrin nicht geprüft werden sollen. Überspitzt formuliert, soll wegen des National-Sozialismus die Europäische Menschenrechtskonvention auf das BVerfG und die Maßnahmen der deutschen Regierung gegen die eigene Bevölkerung (ability to take action) nicht angewendet werden. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts fordert die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf, den Schutz deutsch-europäischer Bürger durch die europäische Konvention der Menschenrechte einzuschränken, sie entgegen dessen Art. 14 bei der Anwendung der Konvention zu diskriminieren, sofern ihre Beschwerde Kritik an dem Verhalten der Parteien CDU/CSU / SPD / GRÜNE /LINKE sowie deren Gestaltung des Bundesverfassungsgerichts beinhaltet. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts fordert die Richter des europäischen Gerichtshofs auf, die deutschen Bürger wegen des National-Sozialismus als unmündig zu behandeln. 

Und den Umgang mit ihnen dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen. 

Und niemand steht auf und sagt, was für eine abscheuliche Rede das eines Mannes über sein eigenes Volk ist, und was für ein abscheulicher Mann das für das Amt eines Richters am Verfassungsgericht dieses Volkes ist, sondern die Richter der Menschenrechte klatschen zustimmend und zupfen ihre Talare zurecht. 

Am 24.02.2026 berichtet die Welt, die Koalition der Parteien gegen die Republik bereite nun in Sachsen-Anhalt Gesetze vor,  wonach unter anderem, falls die AfD nach einem Wahlsieg auf die weitere Blockade der von ihr vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt als Richter am Verfassungsgericht ihrerseits mit der Blockade der Kandidaten der Parteienkoalition reagieren sollte, dann die von der Parteienkoalition bereits gewählten Richter des Landes-Verfassungsgerichts Kandidaten vorschlagen sollen, welche die Parteienkoalition dann mit einfacher Mehrheit wählen und damit weiter die AfD und ihre Wähler von der Wahl der Richter des Verfassungsgerichts ausschließen kann. Was bedeutet, die Ableitung der Macht der Institutionen von dem Volk im Sinne des Art. 20 II GG zu lösen. welt