Informationsfreiheit

13. März 2026

Am 12.03.2026 verweigert das Verwaltungsgericht Berlin der Öffentlichkeit Einsicht in die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit zu Frau Merkel, weil sie zu dieser Zeit noch keine bedeutende Person war. Auf die Akten zu Herrn Epstein übertragen würde das bedeuten, die Öffentlichkeit dürfte diese nicht einsehen, soweit die darin genannten zuvor noch keine bedeutenden Personen waren.