Kontosperrung

3. Juli 2026

Der Bundesgerichtshof hat am 26.03.2026 (I ZR 66/25) eine Entscheidung über die Sperrung eines Bankkontos als Wettbewerbsverstoss getroffen. Bei der Vornahme einer Kontosperrung eines Geschäftskonto handele es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWB), deren Unterlassung der Betroffene gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 UWB verlangen kann, falls die weiteren Voraussetzungen einer Nötigung im Sinne des § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWB oder oder einer unzulässigen Beeinflussung im Sinne des § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWB vorliegen.