Obszöne Rede
Die Eheleute Macron, vertreten durch clarelocke.com, haben am 23.07.2025 bei dem Superior Court of Delaware zu Aktenzeichen N25C-0-194 SKR 7 mit einem defamation complaint beantragt, eine Frau Candace Owens zu verpflichten, die öffentliche Behauptung zu unterlassen, Mme. Macron sei als Mann geboren worden (pleading). In einem Interview mit der BBC am 18.09.2025 haben ihre Prozessbevollmächtigen erklärt, dem Gericht an diesem Punkt aus taktischen Gründen noch nicht zu mitzuteilende wissenschaftliche Beweise präsentieren zu wollen (Fame under Fire – ab 03:30 / 04:30 bei 07:10), aber zunächst nur darlegen zu wollen, dass es sich um eine Kampagne der politischen Opposition in Frankreich handele, also um eine rechtsextreme Kampagne. Mit ihrem opening brief in einem Schriftsatz vom 12.09.2025 hat die Gegenseite, vertreten durch rif.com, beantragt, die Sache wegen Unzuständigkeit des Gerichts nicht zuzulassen, und weil die Kläger es versäumt hätten, am Ort der behaupteten Schädigung in Frankreich innerhalb der dort geltenden Frist von drei Monaten einen solchen Antrag zu stellen (time-barred). Mit Schriftsatz vom 26.09.2025 haben die Eheleute Macron daraufhin ihre Klage modifiziert als amended complaint erneut eingereicht und darin die Entwicklung der Mär in 22 accounts dargelegt. In dem darin genannten Verfahren in Frankreich der ersten Dame gegen eine Frau Natacha Rey und eine Frau Amandine Roy soll der Cour d’appel de Paris mit einem Entscheid vom 10.07.2025 (RG n°24/08663) die Beklagten frei gesprochen haben, angeblich (im Kern) weil die Behauptungen keine diffamierende Wirkung haben könnten (u. a. weil eine Geschlechtsumwandlung legal sei) und daher die Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft höher zu bewerten ist (wobei auch die Inhohärenz der Behauptungen für das Gericht eine Rolle gespielt haben soll). francesoir
(Die Seite francesoir.fr, das wusste ich vorher nicht, nutzt den Namen der im Jahr 2012 eingestellten französischen Tageszeitung France-Soir und ist das insbesondere durch die Verbreitung falscher Informationen/diffuser des fausses informationes und Verschwörungstheorien/thèses complotistes während der Corona-Maßnahmen berüchtigte/controversé – so Le Monde – Journal des complotistes und conspirationniste – so wikipedia – und Unternehmers Xavier Azalbert, Shopper Union France SAS, dem die französische Regierung im Jahr 2024 den Status des service du presse online entzogen hat.)
Wenn ich auch das Argument im Prinzip verstehe, falls man homosexuell als gut bezeichnet, kann man nicht zugleich sagen, jemanden homosexuell zu nennen, sei schlecht, scheint es bei der Entscheidung des Cour d’appel doch eher um die Vermeidung einer Beweiserhebung zu gehen. Wobei ich mich frage, falls nach dem französischen und dem us-amerikanischen Recht über die Wahrheit der Behauptung Beweis zu erheben wäre, warum wird dann nicht einfach als Beweis ein PCR-Test mit Wangenabstrich zum Nachweis des SRY-Gens als Indikator des Y-Chromosoms angeboten, wie es inzwischen bei den internationalen Box-Verbänden üblich ist. Die Kläger, Frau Macron und ihr Bruder, sollen Revision zum Cour de cassation eingelegt haben. Das ist vielleicht der Grund, warum die Entscheidung noch nicht in der Entscheidungsdatenbank des Cour de cassation enthalten ist.
Eine Grundlage in Fakten hat Frau Owens anscheinend bislang nicht vorgetragen, sondern beruft sich auf die hohe Bedeutung der Redefreiheit der Bürger in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Verjährungsfrist von drei Monaten für den Unterlassungsanspruch ergibt sich im Grundsatz aus Art. 65 des Loi du 29 juillet 1881 sur la liberté de la presse.
Am 27.10.2025 hat vor dem Tribunal de Paris eine Hauptverhandlung gegen zehn Personen begonnen, die auf Grund einer Anzeige durch Frau Macron vom 27.08.2024 strafrechtlich des cyberharcèlement beschuldigt werden, weil sie öffentlich die Behauptung aufgestellt haben, welche Gegenstand der vorstehend genannten Verfahren ist, worüber Le Figaro mit noch zwei weiteren Artikeln zu diesem Thema am 27.10.2025 berichtet. LeFigaro
Die Verhandlung wird am 28.10.2025 mit der Vernehmung der Tochter von Frau Macron fortgesetzt, die angeblich auf die Belastung der Gesundheit ihrer Mutter hingewiesen hat, was eine Voraussetzung für den Art. 222-33-2-2 des code pénal ist. Die Angeklagten verteidigen sich angeblich mit Humor und Satire. faz
Die Staatsanwaltschaft hat Strafen zwischen drei und zwölf Monaten beantragt, schreibt Le Monde am Abend des 28.10.2025. Le Monde
Die Verkündung des Urteils wird laut Medienberichten angeblich am 05.01.2026 erwartet.
Der Cour d’appel (Berufungsgericht / Oberlandesgericht) von Paris geht mit dem Argument, wenn a gut ist, kann es nicht schlecht sein, jemand a zu nennen, von der Bestimmung des Achtungsanspruchs des Unterlassungsklägers aus. Das wäre im Fall des Campact e. V. die Frage nach der objektiven Bestimmung des Achtungsanspruchs einer juristischen Person, die ausschließlich politisch und dabei parteiisch tätig ist. Da Parteien im Sinne des PartG staatliche Förderung erhalten, kann die Behauptung einer solchen Förderung den Achtungsanspruch einer politisch parteiisch tätigen Vereinigung im Grundsatz nicht verletzen. Nach dem Kammergericht ist die zu achtende Tätigkeit des Campact e. V. enger gefasst eine politische Tätigkeit, die nur durch einzelne Leute (Bürger, Wähler) bestimmt wird. Das ist aber wiederum zugleich der Anspruch des Grundgesetzes an die Parteien im Sinne des PartG, weshalb die Parteien über die Herkunft ihrer Mittel Rechenschaft ablegen müssen und die staatliche Förderung der Parteien zudem öffentlich ist. Der Achtungsanspruch einer politischen parteiischen Vereinigung in der Art des Campact e. V. kann daher nach meinem Verständnis nicht weiter reichen, als der Achtungsanspruch, den das Grundgesetz in Bezug auf die Parteien durch die Rechenschaftspflicht begrenzt.
Irrational bemerkenswert ist das Maß der Sympathie der europäischen Medien für Frau Macron gegenüber dieser Behauptung im Vergleich zu dem Maß ihrer Sympathie für Herrn Kirk gegenüber seiner Ermordung durch eine Transpersönlichkeit. Weil es sich um eine rechtsextreme Behauptung handele (taz).
Zu ihrem Schutz, oder um das Thema wieder in die Medien zu bringen, behauptet Frau Owens am 23.11.2025 in ihrem Medienkanal, Herr Macron plane nun, sie z. B. mit Hilfe der fonds specieux ermorden zu lassen, also z. B. durch eine Transgender-Persönlichkeit wie bei Herrn Kirk wissenschaftliche Fakten zu schaffen. JP
It seems she went a little cuckoo. Man kann aber auch überlegen, wie es sich für einen einzelnen Menschen anfühlt, von dem Präsidenten eines Staates verklagt zu werden, der im Verhältnis zu ihr über uneingeschränkte Mittel verfügt, sogar den Präsidenten ihres Heimatlandes bei einer Tasse Tee persönlich um Hilfe gegen sie bitten kann, und sämtliche großen Medien der gesamten Welt. Womit diese vorsorgliche Behauptung ihr einziges Mittel ist.
Und richtet den Blick auf die Industrie des Konservativen, die ihre Produkte verkauft, ihre Bücher, ihr Gold, ihre Kandidaturen, ihre Werbeeinnahmen und ihre (Rechts-)Dienstleistungen. (fortune)
Das Tribunal de Paris hat mit seinem am 05.01.2026 verkündeten Urteil die Angeklagten wegen Cyberharcelement zu Freiheitsstrafen von mehreren Monaten auf Bewährung (avec sursis) und einem zeitlich begrenzten Verbot der Teilnahme in sozialen Medien sowie einem Verhaltenskurs verurteilt, die dem Urteil zufolge allerdings die Erste Dame öffentlich auch mit einem abwertenden Wort für Transpersönlichkeiten und als pädophil bezeichnet haben („pour avoir publié ou relayé dans des termes malveillants, dégradants et insultants des propos sur le genre et la prétendue pédocriminalité de la Première dame“). Zu den Verurteilten gehören anscheinend auch Frau Amandine Roy und Frau Natacha Rey, welche in dem zuvor genannten Zivilverfahren durch den Cour d’appel entlastet worden waren. Dazu müsste man den genauen Inhalt der Entscheidungen kennen. Le Dauphine
Der Artikel verwendet den Begriff ‚infox‘ (information faux) für falsche Informationen (fake news).
Frau Macron soll dazu erklärt haben, sie wolle Jugendlichen dabei helfen, sich gegen Cyberharcelement zu wehren, und wenn sie selbst kein Beispiel setze, würde das schwierig. Time
Anzumerken bliebe dazu, Frau Macron wurde in Zerstörung des Privaten am 8. Dezember 2025 gefilmt, wie sie hinter der Bühne gegenüber dem Komiker Ary Abittan eine Gruppe von störenden weiblichen Zuschauern seiner Veranstaltung als „sales connes“ (dreckige Fotzen) bezeichnete (franceinfo.fr mit eingebetteten Video). Was in Frankreich für einiges Aufsehen sorgte. Aber das war nicht in einem sozialen Netzwerk und sie hat sich entschuldigt. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Frauen untereinander selbst im Zorn dieses häßliche Wort gebrauchen, statt frz. biche (läufige Hindin) oder englisch bitch.