Öffentlicher Raum
Die GRÜNE Partei in Kreuzberg lässt inzwischen jeden Freitag Nachmittag vor ihrem Bürgerbüro mit dem Plakat ‚Görli bleibt auf‘ in der Wrangelstraße 92 durch die von ihr beherrschte Verwaltung die Straße sperren und räumt fünf dafür in dem Bürgerbüro verwahrte Spielgeräte heraus, damit fünf Jutefamilien ihre Kinder zwingen können, dort im Kreis zu laufen und die Straße mit Kreide zu bemalen, um den Menschen ihre Gewalt über den öffentlichen Raum zu zeigen. Es gibt eine Seite der durch die GRÜNE Partei beherrschten Verwaltung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, mit der die GRÜNE Partei durch die Verwaltung Nachbarschaftsinitiativen aufruft, bei der Verwaltung die Einrichtung von Spielstraßen für die GRÜNE Partei zu beantragen, und ein dazu eingerichtetes System zur Einrichtung von Spielstraßen dargestellt wird (Koordination Spielstraßen). In dem dazu veröffentlichten Leitfaden zur Einrichtung von Spielstraßen ist die entsprechende Anweisung der GRÜNE Partei an die Verwaltung zur Einrichtung dieses Systems auf Seite 8 enthalten. Jeder Gebrauch öffentlicher Straßen, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, ist eine Sondernutzung und gemäß § 11 BerlStrG genehmigungspflichtig. Die Sondernutzung ohne Genehmigung ist gemäß § 28 BerlStrG eine Ordnungswidrigkeit. Der Anweisung der GRÜNE Partei in Seite 8 des Leitfadens der Partei zufolge, soll die Verwaltung in Friedrichshain-Kreuzberg die Spielstraße nicht als Sondernutzung genehmigen, sondern in Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 2 StVO das Spielen auf der Fahrbahn und dem Seitenraum erlauben und nach § 45 Abs. 1 StVO „aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs“ dazu ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge anordnen mit Zusatzzeichen, in dem die zugelassene Spielart angezeigt ist. Auch die Ausübung der dabei angeblich zu prüfenden Verhältnismäßigkeit gibt die Anordnung vor, wobei in diesem Fall durch die Anordnung der Verkehr aus Richtung der übergeordneten Skalitzer Straße von der Wrangelstraße in die mit dem Zeichen 325.1 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Sorauer Straße umgeleitet wird.
Und am 12.07.2025 findet, möglicher Weise durch die Verwaltung gefördert mit Steuermitteln, erstmals ein Straßenfest in der dem Bürgerbüro der GRÜNE Partei gegenüber liegenden Sorauer Straße statt, eine verregnete Angelegenheit, an der außer den Organisatoren niemand teilzunehmen schien, in dessen Mitte dann aber wie zufällig ein Werbestand (nur) der GRÜNE Partei steht, demnach also eine möglicher Weise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Werbung der GRÜNE Partei, die möglicher Weise im nächsten Jahr 2026 im Wahlkampf scheinbar aus der Mitte der Gesellschaft wiederholt werden soll, wie zum Hohn für die Anwohner, die täglich den Müll vor ihren Häusern wegräumen, um die Folgen der GRÜNE Partei mühsam aus der Straße fern zu halten, deren bunte Fähnchen bis dahin zur Erinnerung der Anwohner nun in den Bäumen hängen wie Abfall ihrer bunten Gesellschaft.
Zur gleichen Zeit wurde am anderen Ende der Sorauer Straße zum Görlitzer Park hin das Schild für eine Messerverbotzone gemäß § 42 Abs. 5 WaffenG i. V. mit § 1 der WaffVerbotVO über das Verbot des Führens von Waffen und Messern innerhalb bestimmter Gebiete des Landes Berlin angebracht, in welcher am Ende die Verbotszone entlang der umgebenden Schulen und Kindergärten grafisch dargestellt ist.
Für das Fest haben die Organisatoren am 12.07.2025 zum Teil mit einer Hebebühne hoch in den Bäumen der Sorauer Straße Wimpelketten aus Kunststoff angebracht und nach dem Fest nicht wieder entfernt. Daher habe ich am 14.07.2025 die auf dem Plakat des Festes mit ihrer E-Mail Adresse angegebene Kontaktperson angeschrieben und gebeten, die Wimpelketten wieder zu entfernen. Ich erhielt die Antwort:
„da wir von mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern der Sorauer Straße angesprochen wurden, ob die Wimpelketten nicht hängen bleiben könnten, hatten wir überlegt, einen Teil davon dauerhaft zu belassen. Sollten die Ketten Sie stören oder eventuell sogar an Ihrem Haus befestigt worden sein, entfernen wir sie selbstverständlich im Laufe dieser Woche vollständig (Anm: bis zum 20.07.2025). Falls Sie einverstanden sind, würden wir einen Teil der Girlanden abnehmen und etwa die Hälfte hängen lassen.“
Das macht es zu einer Sache über mich. Oder allgemeiner gesprochen müssen nun die Anwohner begründen (rechtfertigen), warum die Wimpelketten wieder entfernt werden sollen, und diese Gründe müssen diejenigen überzeugen, die sie aufgehängt haben, und die Person, die sie vorbringt, muss ihre Anerkennung haben.
Ich habe schlicht gebeten, die Ketten vollständig wieder zu entfernen.
Zur gleichen Zeit habe ich das Bezirksamt angeschrieben und gebeten, mir die Namen der Personen mitzuteilen, welche die Genehmigung für die Sondernutzung beantragt haben, weil sie die Wimpelketten nicht wieder entfernt haben. Das Bezirksamt teile mir am 14.07.2025 mit, das Straßen- und Grünflächenamt sei zuständig, daher habe man meine Anfrage dorthin abgegeben und betrachte die Sache als erledigt. Daraufhin habe ich mich am 14.07.2025 auch an das Straßen- und Grünflächenamt gewandt und um Mitteilung der Namen und um Durchsetzung der Pflicht zur Beseitigung, also zur Herstellung der vorherigen Zustandes gebeten. Ich habe eine automatische Eingangsbetätigung erhalten. Weiter habe ich von dort nichts mehr gehört.
Aber am 17.07.2025 rief mich gegen 14:30 Uhr auf meiner Arbeitsstelle eine weitere Person an, die sich auf Rückfrage als Mit-Organisator des Festes vorstellte und erklärte, er rufe mich an, um meine Gründe zu erfahren. In einer gelebten Demokratie könne man mit Mehrheiten Dinge ändern. Eine Mehrheit von Anwohnern in der Straße, das seien 30, 40 Leute, wollten die Wimpelketten behalten. Ob er die jetzt an mich persönlich verweisen könne. Ich sei der einzige, der dagegen ist.
Und müsse auch an die Kinder denken.
Am 18.07.2025 gegen 18:00 Uhr gehe ich zum Dauerlauf und siehe, als ich die Haustür öffne, steht davor der Mensch, der mich auf der Arbeit anrief, und sagt sehr laut, Ah, Herr Schulte-Frohlinde. Er habe meinem Blog gelesen und ich würde für die AfD agitieren. Ob ich mich in der Straße wohl fühlen würde. Und auf dem Rückweg vom Laufen kommt er mir schräg über die Straße mit einer Bierflasche entgegen und ruft, Herr Schulte-Frohlinde, wir sehen uns beim AfD-Tresen. Und schien ganz stolz zu sein, weil in seiner Vorstellung er mich erkannt habe und jetzt zwingen könne, die Straße zu schrubben.
Nur weil sie zu faul waren, die Dinger im Regen wieder abzuhängen, und jetzt keinen Bock haben, extra die Hebebühne wieder anzukarren.
Am Morgen des 19.07.2025 waren die Wimpelketten zum Teil wieder entfernt worden, nur nicht die mit einer Hebebühne in größerer Höhe angebrachten. Auf meine Nachfrage dazu an die angegebene Kontaktperson habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Leiter des Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg ist der Herr Felix Weisbrich, der unter anderem für die Einrichtung eines Stummel-Fahrradweges für 3.7 Mio. Euro unter einem Stück Hochbahn verantwortlich ist, inmitten der Skalitzer Straße zwischen Mariannenstraße und dem noch nicht nach einer Lesbierin umbenannten Teil der Manteuffelstraße, das von niemanden, tatsächlich von überhaupt niemanden genutzt wird, weil mit weiterem Aufwand die Drogenzombies und die Zelte der Obdachlosen fern gehalten werden. Das also nur Sinn macht, wenn im nächsten Schritt die Skalitzer Straße zumindest auf einer Seite ganz für den Autoverkehr gesperrt wird.
Am 21.07.2025 habe ich auf die Eingangsbestätigung des Strassen- und Grünflächenamtes vom 14.07.2025 nach dem Namen und Kontakt des zuständigen Mitarbeiters sowie dem Aktenzeichen gefragt und erneut eine automatische Eingangsbestätigung erhalten. Außerdem habe ich mich am 21.07.2025 mit dieser Frage auch direkt an die E-Mail Adresse der für Genehmigungen der Strassennutzung zuständigen Abteilung des Strassen- und Grünflächenamtes gewandt. Weiter habe ich von dort nichts gehört.
Daraufhin habe ich am 25.07.2025 durch das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Behördenpostfach des Strassen- und Grünflächenamtes Friedrichshain-Kreuzberg einen Antrag auf Einsicht in den Verwaltungsvorgang betreffend die Genehmigung der Sondernutzung der Sorauer Straße am 12.07.2025 und nun auch einen Antrag auf Einsicht in den Verwaltungsvorgang betreffend die Genehmigung bzw. Anordnung des Spielens auf der Wrangelstraße zwischen Sorauer und Oppelner Straße jeden Freitag Nachmittag gestellt.