Reallabor Gesetzgebung
Die Koalition der Parteien gegen die Republik hatte am 19.05.2025 den Entwurf eines Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens beschlossen (BT-Drucks 21/218). Sodann hat die Koalition eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag ihrer eigenen Abgeordneten zu diesem Gesetz beschlossen. Und am 20.05.2026 führt das Abgeordnetenhaus nun eine Anhörung mit Interessenvertretern – darunter eine Frau Lajla Fetic – zu diesem Änderungsantrag durch. Während der Entwurf nur Blabla enthält, das den Leser an dem Verstand der Verfasser zweifeln lässt, soll nach dem Änderungsantrag das Gesetz nun die gesetzliche Grundlage für begrenzte Abweichungen und Ausnahmen von gesetzlichen Regelungen mittels Genehmigung durch Behörden einführen, was den Leser an dem Verstand der Verfasser zweifeln lässt. In den Begriffsbestimmungen des § 2 des Entwurfs neuer Fassung durch den (eigenen) Änderungsantrag ist zunächst die Möglichkeit für Regelungen in anderen Gesetzen oder in Verordnungen vorgesehen, mit denen der Rahmen für begrenzte Ausnahmen oder Abweichungen von Regelungen in jenen Gesetzen oder Verordnungen gesetzt wird, um regulatorisches Lernen des Staates aus der Entwicklung der Realität in diesen Ausnahmen zu ermöglichen. Und der § 3 Entwurf n. F. enthält nun eine allgemeine ‚Erprobungsklausel‘, auf deren Grundlage eine durch das Gesetz bestimmte Behörde befristete Ausnahmen oder Abweichungen von verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes zu (vorerst) Verfahren, Form und Zuständigkeiten sowie der personellen und sachlichen Ausstattung von Behörden genehmigen kann, wenn für das Gesetz oder die Verordnung keine spezielle „Experimentier- beziehungsweise Erprobungsklausel“ im Sinne des § 2 Entwurf n. F. anwendbar ist.
Frau Lajla Fetic ist eine Sprechperson der als gemeinnützig anerkannten appliedAI Institute for Europe gGmbH (HRB 277168 M), die laut ihrer Netzseite von der gemeinnützig anerkannten IPAI Fundation gGmbH unterstützt wird (lt. Wikipedia angeblich staatlich geförderter Innovationspark Künstliche Intelligenz in Heilbronn), und deren alleiniger Gesellschafter die appliedAI Initiative for Europe GmbH (HRB 255519 M) ist. Alleiniger Gesellschafter der appliedAI Initiative for Europe GmbH ist die UnternehmerTUM Projekt GmbH (HRB 184711 M). Alleiniger Gesellschafter der UnternehmerTUM Projekt GmbH ist die UnternehmerTUM GmbH (HRB 141703 M). Alleinige Gesellschafterin der UnternehmerTUM Projekt GmbH ist Frau Susanne Klatten.