Resilienzgesetzmäßigkeit

1. Februar 2025

Nachdem das Abgeordnetenhaus am 19.12.2024 mit den Stimmen der GRÜNE, der SPD, FDP und der CDU das Gesetz zur Resilienz des Verfassungsgericht beschloss, mit der Begründung, es gegen eine Blockadehaltung (Sperrminorität) der für ihre Bosheit bekannten Partei Alternative für Deutschland bei der Richterwahl zu schützen, blockieren nun im Februar 2025 die GRÜNE Partei und die SPD die Wahl eines von der CDU vorgeschlagenen Richters für das Verfassungsgericht, weil er ihnen nicht passt. lto