gefeit vor recht

22. Juli 2026

Die afd soll nur noch eine Instanz haben, um gegen die Einstufung als verfassungsfeindlich und das öffentliche Reden darüber durch das Bundesamt für Verfassungsschutz klagen zu können (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendiensterechts, Seite 208, Art. 14, Änderung des § 50 VwGO). Die Geltung auch für die Einstufung soll später noch eingefügt werden. lto