Tagesordnungen im Januar 2025
Die vorläufigen Tagesordnungen für die Sitzungen des Abgeordnetenhauses der Republik Deutschland am 29, 30. und 31. Januar 2025 zeigten Anfang Januar 2025 wie gewohnt noch nicht die wesentlichen Punkte, aber für den 29. Januar war bereits die formale Durchführung einer Anhörung des Ausschuss für Gesundheit zu dem Gesetzvorschlag zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organentnahme vorgesehen (Organe können frei entnommen werden, wenn ein Mensch nicht zu Lebzeiten diesem Anspruch des Staates auf seinen Körper schriftlich widersprochen hat), die dann vermutlich unmittelbar zur Abstimmung über die in dieser Schnelligkeit notwendig bereits vorbereitete Beschlussvorlage und unmittelbar daran anschließend in die Verabschiedung im Bundestag in den Sitzungstagen am 29, 30. oder 31. Januar 2025 münden wird. Alle anderen Ausschüsse, mit Ausnahme Umwelt, hatten mit Stand vom 13.01.2025 noch keine Tagesordnungen oder Anhörungen für das Jahr 2025 der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Am 14.01.2025 kam dann eine Anhörung des Ausschuss für Familie am 27.01.2025 zum Thema Gewalthilfe hinzu (Gesetzentwurf der GRÜNE Partei und der SPD „Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“), zu der es noch keinen Punkt in der Tagesordnung des Abgeordnetenhaus für die Sitzungen am 29, 30. und 31. Januar gibt. BT-Drucks. 20/14025).
Am 15.01.2025 kam dann eine Anhörung des Ausschuss für Recht am 10. Februar 2025 zum Thema „Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen“ für die Sitzungen vom 10. bis zum 13. Februar 2025 hinzu.
Die zwei wesentlichen Punkte, welche die GRÜNE Partei und die SPD vor der Neuwahl noch zu Gesetz machen wollen, ist also der Anspruch des Staates auf die Körper (Organe) seiner Bürger und die Freigabe der Tötung von Kindern im Mutterleib (mein Körper gehört mir).
Und das Ministerium für Familie finanziert aus seinem Etat das Programm Demokratie leben.
Und am 20.01.2025 kommt ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zum Verbot der Partei Alternative für Deutschland hinzu (am Morgen des 29.01.2025 sind dazu die Zusatz-Tagesordnungspunkte 8 und 9 in die veröffentlichte Tagesordnung für die Sitzung am 30.01.2025 aufgenommen worden). BT-Drucks. 20/13750 und BT-Drucks. 20/14105
Über den veröffentlichten Tagesordnungen steht nun, zwischen den Fraktionen bestehe kein Einvernehmen über die Tagesordnungen für die Sitzungen am 29, 30. und 31. Januar 2025, womit gemeint ist, die Tagesordnung soll erst nach der Sitzung veröffentlicht werden. Allerdings ist nun für den 29. Januar in dem Ausschuss für Inneres eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf zur Gründung einer Stiftung zu einem „NSU-Komplex“ vorgesehen und der Bundestag will dem Verbot der Opposition am 29. Januar mit einer „Sonderveranstaltung anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des National-Sozialismus“ mit einem Holocaust-Überlebenden und einer Rede von Herrn Steinmeier den notwendigen NS-Rahmen geben. Es wird also eine traumatische Sitzung, in welcher die Demokraten den National-Sozialismus nutzen, um in einem danse macabre die Opposition zu verbieten.
Der Antrag auf Feststellung durch das Verfassungsgericht, ob eine Partei nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, kann gemäß Artikel 21 Abs. 2 GG von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden (§ 41 Abs. 1 BVerfGG).
Am 28.01.2025 soll die vorläufige Tagesordnung für die folgende Sitzung des Bundesrates am 14.02.2025 veröffentlicht werden.
Am 23.02.2025 folgt die Wahl der Abgeordneten des Parlamentes der Republik Deutschland.
Gesetzentwürfe gemäß Art. 70 f. GG werden gemäß den §§ 75 f, 78 der Geschäftsordnung des Bundestages in drei Beratungen behandelt. Über einen sonstigen (demonstrativen) ‚Abschiebe-Antrag‘ der CDU in den Sitzungstagen am 29, 30. und 31. Januar 2025, der also nicht auf eine gesetzliche Regelung abzielen würde, könnte nach einer Beratung abgestimmt werden. In der Regel wird aber die Verweisung in die Ausschüsse zur Vorbereitung einer Beschlussvorlage für eine weitere Beratung erfolgen (bei Gesetzen für die zweite und dritte Beratung). Die CDU könnte also mit GRÜNE Partei und der SPD in wechselseitiger Wahlkampfhilfe für die emotionalen Wähler nach Aschaffenburg, ähnlich dem (einen) Abschiebeflug nach dem Morden in Solingen am 23.8. vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen am 1.9.2024, den Antrag in die Ausschüsse verweisen, aus dem er erst nach der Wahl zum Beispiel mit der Beschlussvorlage einer Ablehnung zurückkehrt. Dafür spricht, dass nach Presseberichten die CDU den Entwurf ihres Antrages nur an die demokratischen Parteien verteilt, und ausdrücklich nicht an die Partei Alternative für Deutschland. welt
Ausnahmsweise könnte das Abgeordnetenhaus in der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs gemäß § 80 Abs. 2 GOB mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschliessen, sofort in die zweite Beratung einzutreten und, falls dort keine Änderungen beantragt werden, dann in die dritte Beratung.
Das Abstoßende ist nicht der Versuch, sondern wie plumb er ist. Aber was sollen sie machen, da die Menschen durch die Regierung Trump nun täglich weiter vor Augen geführt erhalten das, was sie krank macht, ist weder von Gott, dem Klima noch dem National-Sozialismus vorgegeben, sondern wird durch ihre Wahl bestimmt.
Der absurde Antrag der CDU erinnert mich an die sprachliche Strategie des Herrn Merz, die Katharsis in absurde Beispiele und damit in einen virtuellen Raum zu verlegen, in dem ähnlich einem programmierten Spiel die Gefühle verpuffen, aber kein Bezug zur Wirklichkeit besteht.
Am Morgen des 29.01.2025 prasseln wie inzwischen üblich als Zusatz-Tagesordnungspunkte in die veröffentlichten Tagesordnungen für die Sitzungen am 29, 30. und 31. Januar 2025 die eigentlich geplanten Regelungen herein, wie z. B. in dem Unterpunkt ‚Überweisungen im vereinfachten Verfahren‘ als ZP 10c der Antrag zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse durch die GRÜNE Partei und die SPD für den 30.01. (wie inzwischen üblich ohne Mitteilung des Inhalts). Und als ZP 35 für die Sitzung am 31.01.2025 (nach dem Beschluss des Antrags auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei Alternative für Deutschland) die Zweite und dritte Beratung (Lesung) des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz). BT-Drucks. 20/12804
Zu dem die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres des Abgeordnetenhaus lautet: „Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/12804 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD sowie der Gruppe BSW„. BT-Drucks. 20/13648
Die wichtigste Punkt in den Tagesordnungen scheint aber, wie sich jetzt zeigt, der Zusatz-Tagesordnungspunkt 3 am 29.01.2025 gewesen zu sein, in welchem die FDP mit Drucks. 20/14712 eine Abstimmung über weitere Zahlungen an die Ukraine aus dem Bundeshaushalt herbei führen wollte, für welche die Regierung Scholz die Begrenzung der Neuverschuldung aussetzen (für unwirksam erklären) lassen will. Artikel
Auf Antrag der Partei Alternative für Deutschland wurde aber die Beschlussunfähigkeit des Abgeordnetenhauses festgestellt. welt
Am 2. Februar 2025 wird bekannt, zwischen den Abstimmungen am 29. und 31. Januar 2025 im Abgeordnetenhaus hat sich Herr Merz am Abend des 28. Januar 2025 in der Wohnung von Herrn Laschet mit Frau Baerbock (GRÜNE) zum Feiern getroffen. Berliner Zeitung
Am 3. Februar 2025 erklärt Herr Merz auf dem Parteitag der CDU, es werde nach der Wahl keine Zusammenarbeit mit der Partei Alternative für Deutschland geben. Keine Zusammenarbeit, keine Duldung, keine Minderheitsregierung. Er erklärt also, er werde mit der GRÜNE Partei und der SPD koalieren, wenn man ihn wählt.