Umsetzung Digital Services Act

19. März 2024

Am Morgen des 19.03.2024 hat die Verwaltung des Abgeordnetenhauses Bundestag in die Tagesordnung für die Sitzung am 21.03.204 als Tagesordnungspunkt 7 unter der Überschrift „Binnenmarkt für digitale Dienste“ die Verabschiedung des Gesetzes zur Durchführung des Digital Services Act 2022/2065 in Deutschland aufgenommen. Das ist eine Voraussetzung für den kommenden Erlass des Gesetzes zur Verstaatlichung der Demokratie („Demokratieförderungsgesetz“) der Regierungsverwaltung Scholz. Die Entscheidung in den beteiligten Ausschüssen über die Beschlussvorlage ist am 18.03.2024 in die für den 2o.03.2024 anberaumten Sitzungen der Ausschüsse aufgenommen worden. Als Beispiel verweise ich auf die 1. Ergänzungsmitteilung zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschuss für Familie. Ergänzungsmitteilung

Dazu liegt vor der Entwurf des Gesetzes. BT-Drucks. 20/10031

Dazu liegt vor die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung. BT-Drucks. 20/10281

Dazu liegt vor die Unterrichtung der Bundesregierung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestages (BTGO) in die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (darin Nr. 5). BT-Drucks. 20/10466

§ 80 Abs. 3 BTGO lautet: „Vorlagen gemäß § 75 Abs. 1 Buchstabe e kann der Präsident, ohne sie auf die Tagesordnung zu setzen, nach Vereinbarung im Ältestenrat einem Ausschuß überweisen. Eine Berichterstattung an den Bundestag erfolgt nur, wenn der Ausschuß einen über die Kenntnisnahme hinausgehenden Beschluß empfehlen will. Erhebt der Haushaltsausschuß gegen eine Unionsvorlage (§ 93), deren Finanzierung nicht durch den jeweiligen jährlichen Eigenmittelansatz der Europäischen Union gedeckt ist oder erkennbar nicht gedeckt sein wird, Bedenken zu ihrer Vereinbarkeit mit dem laufenden oder mit künftigen Haushalten des Bundes, hat der federführende Ausschuß Bericht zu erstatten„. 

Der § 75 Abs. 1 BTGO lautet:

Folgende Vorlagen können als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden (selbständige Vorlagen):

a)
Gesetzentwürfe,
b)
Beschlußempfehlungen des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß),
c)
Anträge auf Zurückweisung von Einsprüchen des Bundesrates,
d)
Anträge,
e)
Berichte und Materialien zur Unterrichtung des Bundestages (Unterrichtungen),
f)
Große Anfragen an die Bundesregierung und ihre Beantwortung,
g)
Wahlvorschläge, soweit sie als Drucksachen verteilt worden sind,
h)
Beschlußempfehlungen und Berichte in Wahlprüfungs-, Immunitäts- und Geschäftsordnungsangelegenheiten,
i)
Beschlußempfehlungen und Berichte über Petitionen,
j)
Beschlußempfehlungen und Berichte des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht,
k)
Beschlußempfehlungen und Berichte von Untersuchungsausschüssen,
l)
Zwischenberichte der Ausschüsse,
m)
Rechtsverordnungen, soweit sie aufgrund gesetzlicher Grundlagen dem Bundestag zuzuleiten sind„.