Mein gemeinsames Sorgerecht…

17. August 2011

Seit dem 8. August 2011 bin ich für meine Kinder gemeinsam sorgeberechtigt und die Kinder leben bei mir.

Nachdem ich zwei Jahre lang keinen Kontakt mehr zu ihnen hatte, erreichten mich vor den Sommerferien aus dem Umfeld Nachrichten über die schlechte Verfassung der Kinder. Daraufhin habe ich die Kinder geholt und bin mit ihnen an das Meer gefahren. Drei Tage nach meiner Rückkehr erreichte mich die Nachricht, dass die Krankheit der Kindesmutter offen ausgebrochen ist und sie sich in stationäre Behandlung begeben mußte. Eine Krankheit, die Jugendamt und Familiengericht über acht Jahre als Streitigkeit zwischen den Eltern verharmlost hatten, zum Schaden der Kinder und nicht zuletzt zum Schaden der Mutter selbst.

Daraufhin kam es bei dem Jugendamt zu einem Gespräch. Das Jugendamt war nicht bereit, den Zustand der Kindesmutter zur Kenntnis zu nehmen oder daraus Konsequenzen abzuleiten. Mir wurde eröffnet, dass ich entweder rechtlos die Kinder betreue, bis die Mutter sie (zu einem gegenwärtig unbekannten Zeitpunkt) wieder übernimmt, oder die Kinder in eine Pflegefamilie kommen: „Überlegen sie sich das gut, erst gestern ist ein Vater hier heulend zusammen gebrochen, als er begriffen hat, was das für seine Kinder bedeutet.“

Auf Vermittlung der älteren Schwester der Kindesmutter war diese dann bereit, die Sorgeerklärung abzugeben, um den Kindern die Pflegefamilie zu ersparen. Kurzzeitig kam es noch einmal zu einem Meinungsumschwung. Wie sich herausstellte, hat eine Bekannte der Kindesmutter, eine Richterin am Landgericht Berlin, telefonisch massiv Einfluss auf die bereits in der Klinik befindliche Frau ausgeübt, sie dürfe mir auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Durch die ältere Schwester der Kindesmutter, selbst Ärztin, daraufhin telefonisch zur Rede gestellt, erklärte sie, ich sei ein Psychopath, habe „einen an der Klatsche“, sei aggressiv und gewalttätig (eine entsprechende eidesstattliche Versicherung liegt mir vor, gleichwohl habe ich den Namen hier am 16.04.2016 gelöscht). Auf die Frage, wie sie darauf komme, blieb sie eine Antwort schuldig. Am nächsten Tag durch meine Schwester telefonisch zur Rede gestellt, war sie nicht bereit, ihre Aussage zu wiederholen, sagte jedoch, sie sei grundsätzlich dagegen, dass Männer in Deutschland Rechte zu ihren Kindern haben, darin sei sie sich mit den meisten ihrer Kollegen einig. Als meine Schwester darauf hinwies, das BVerfG sehe dass doch inzwischen etwas anders, entgegnete sie, dann solle ich das doch durchklagen.

Im weiteren stellte sich dann heraus, dass sie auch einen Brief an die Eltern der Kindesmutter geschrieben hat, in dem sie diese aufforderte, die Wohnung der Kinder zu renovieren, da nun zunehmend die eingetretene Verwahrlosung bekannt wurde, und sogar selbst die Wohnung aufgeräumt hat. Einer Richterin am Landgericht Berlin ist also eine Gefährdung der Kinder bekannt, doch statt sich darum zu kümmern, versucht sie das zu verdecken, damit nur ja nicht der Vater der Kinder das gemeinsame Sorgerecht bekommt.

Das Jugendamt hat, nachdem ich die Sorgeerklärung dorthin gefaxt hatte, nichts mehr von sich hören lassen. Ob die Kinder überhaupt bei mir sind, wer ich bin, wie meine Wohnung aussieht, das hat alles nicht interessiert. Anscheinend war für das Jugendamt immer offensichtlich, dass in meiner Person keine Gründe dem Kindeswohl entgegen stehen.

Erwähnen möchte ich noch, dass zu den Anrufern, die mich vor den Sommerferien (in verharmloster Form) über den Zustand der Kinder informiert haben, auch ein Mitglied im Landesvorstand der CDU Frauen Union eines Bundeslandes gehörte, die mich, nachdem ich meine Kinder zwei Jahre nicht gesehen hatte, weil ich – als Rechtsanwalt – in völliger Rechtlosigkeit an der Krankheit der Kindesmutter verzweifelt war, darüber informierte, dass mein Sohn in der Schule weint, weil er seinen Vater nicht mehr sieht, und mir dann sagte, so hartherzig könne ich doch nicht sein, dass ich meine Kinder nicht mehr sehen wolle. (Den Namen habe ich hier am 21.05.2016 schließlich ohne Not aus dem Text gelöscht).