Mündliche Verhandlung der Revision

11. September 2011

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Verfahren BVerwG 7 C 3.11 betreffend eine Akteneinsicht bei dem Bundesministerium der Justiz auf der Grundlage des IFG den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 3. November 2011 bestimmt. Ladung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwischenzeitlich seine Rechtsprechung betreffend den Zugang zu Informationen bei den Behörden des Bundes mit einem Urteil vom 09.06.2011 – 2 K 46.11 – präzisiert. Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18.07.2011 – 7 B 14.11 – entschieden, der Ausschlussgrund des Schutzes der Vertraulichkeit eines Beratungsprozesses könne über das Ende eines solchen Verfahrens hinaus Berücksichtigung finden, da die Beratung auch durch das Wissen um eine nach dem Abschluss des Verfahrens erfolgende Offenlegung beeinträchtigt werden könne. Beschluss