1 BvL 1/11

22. Februar 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19.02.2013 (1 BvL 1/11) festgestellt, aus dem Grundgesetz folge zwingend die Einführung der Sukzessivadoption für homosexuelle Partnerschaften.

Das ist freilich ein Heldentum im Rang der Denunziation.

Ich denke an den Satz von Herrn Böckenförde:

„Der freiheitliche, säkularisierte Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Dieser Gedanke hatte in Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Ausdruck gefunden. Das BVerfG hat ihn aufgelöst, indem es das Grundgesetz klug gegen sich selbst gewendet hat, und setzt ihn zur praktischen Erprobung aus.

An die Stelle der sozialen Beziehung tritt die rechtliche Beziehung, womit sich die Vorstellung einer höheren Stufe der Zivilisation verbinden mag: die Menschen kehren als kleine Verfassungsmaschinen zurück in den Krieg jeder gegen jeden.