Keine Gleichbehandlung im Unrecht

26. August 2026

Der Campact e. V. (Parteiblockspende) hat am 12.08.2026 der Partei SPD den Betrag von 310.000,00 Euro und am 13.08.2026 der Partei Bündnis 90/Die Grünen den Betrag von 310.000,00 Euro aus unbekannter Herkunft für ihren Wahlkampf gegen die AfD zu kommen lassen. Bundestag

Der Campact e. V. hat kein Geld auf Konten der Parteien überwiesen, sondern mit Geld, das für die SPD und die GRÜNE Partei erkennbar aus unbekannter Herkunft stammte, Werbung (Plakate) für die Parteien bezahlt.

Der Camapct e. V. gibt keine prüfbare Auskunft (Rechenschaft) über die angeblichen Spender und ihre angeblichen Spenden. 

Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind: (…) Spenden, (…) bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“ (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 PartG).

Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall, bei dem eine Person Geld von einem unbekannten Dritten angenommen und in Form von Plakaten an die AfD gespendet hat, mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 07.05.2026 (VG 2 K 410/25) entschieden, die AfD dürfe die Spende nicht behalten, weil der Spender nicht feststellbar sei (NVwZ 2026, 1381 m. Anm. C. Lenz).

Aber die CDU hat mit dem Campact e. V. einen Pakt geschlossen.