Feministisches Strafrecht

20. Oktober 2024

Das Bundesministerium der Justiz (FDP) hat am 16.10.2024 einen Referentenentwurf für ein weiteres Gesetz zur Modernisierung des Strafrechts in die Resortabstimmung gegeben und nicht der Öffentlichkeit sondern exklusiv nur vertrauten Medien wie der ZEIT zur Kenntnis gegeben. Damit soll auch der § 211 StGB (Mord) wegen NS geändert werden. Damit kann nun im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens die durch die Regenbogenpartei:en bereits seit Langem angestrebte Änderung des § 211 StGB eingesetzt werden (zu dieser ersten Kampagne s. a. ‚Die Deckers Reform‚). Und die durch die Regenbogenpartei:en angestrebte Freigabe der Tötung von Kindern im Mutterleib bis zur Geburt durch Änderung des ebenfalls im Bereich der Tötungsdelikte liegenden § 218 StGB. Dafür hat zufällig einen Tag später ein Bündnis von vertrauten Organisationen einen ‚Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Abtreibung‘ vorgestellt. Das ist Liberalisierung. ZDF

Es besteht die Fehlvorstellung, diese Leute würden, wenn sie die Folgen ihres Handelns sehen, davon ablassen. Auf Grund welcher die in den nächsten zwölf Monaten medial erzeugte Illusion von Einsicht wirkt. Diese Folgen sind allerdings eingetreten, weil diese Leute ohne Rücksicht auf die Folgen handeln und daher ihr Handeln auch ohne Rücksicht auf die Folgen fortsetzen werden. 

Ich verstehe jetzt, warum diese Regierung die Zahl der Mitarbeiter in den Ministerien verdoppelt hat. Die Menschen werden unter der Masse der Änderungen erdrückt.