Auswertung

6. April 2018

Das Bundesministerium der Justiz hat den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. BT-Drs.19/1450

Da die Einwendungen gegen das Gesetz sich nicht bewahrheitet haben, bestehe weiterhin kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.