Das älteste Gewerbe und Leihmutterschaft

7. Juli 2026

Frau Justizminister Hubig der Koalition der Parteien gegen die Republik hatte eine Expertenkommission eingesetzt, um zukünftig Entgelt für weibliche Sexualität unter Strafe zu stellen, also Prostitution durch Strafbarkeit der Freier zu verbieten. ntv

Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 10.07.2026 einem anschließend im Bundestag zu behandelnden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu (BR-Drucks. 327/26), mit welchem ein neuer § 179 StGB (derzeit aufgehoben) in das Strafgesetzbuch eingefügt werden soll, der in Abs. 2 Nr. 3 die Gewährung einer Zahlung für hetero-sexuelle Handlungen als unzulässiges Mittel zur Veranlassung im Sinne des Abs. 1 mit einer Strafbarkeit von sechs Monaten bis zehn Jahren vorsieht. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Begriff Entgelt mit dem Begriff sonstiges Entgelt zu ergänzen. 

Hetero-sexuelle Männer sollen sich der sexuellen Gewalt der Frauen nicht entziehen dürfen, der zugleich in jedem Aspekt unter Strafe gestellt wird. Eigentlich soll es überhaupt keinen Sex mehr zwischen Männern und Frauen geben. Das so gestaltete Sexualstrafrecht ist ein wirksames Mittel, um hetero-sexuelle Männer aus wichtigen Positionen fern zu halten oder zu entfernen oder darin gefügig zu machen, was dem Interesse des Deutscher Juristinnenbund entspricht, mit dem Frau Hubig sympathisiert. 

Das als Vorwand für das Gesetz der Öffentlichkeit genannte Verbot der Leihmutterschaft, das angeblich mit diesem Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beabsichtigt sei, meint tatsächlich nicht den Kauf von Kindern gegen Entgelt durch Homosexuelle wie den Abgeordneten Herrn Streeck der CDU, sondern nur den Kauf gegen Entgelt für Zwecke der dort definierten Fälle der Ausbeutung (§ 232 Abs. 2 StGB n. F), wie z. B. die Zahlung eines niedrigeren Entgelts als in vergleichbaren Fällen der Leihmutterschaft oder Leihmutterschaft unter Bedingungen, welche eine Gefährdung der Gesundheit zur Folge haben können. Um das zu vermeiden, müsste also in Zukunft die Leihmutterschaft gesetzlich geschützt und gefördert werden. 

Der Gesetzentwurf macht das deutsche Sexualstrafrecht mit zahllosen (35?) seitenlangen Paragraphen endgültig zur Ausgeburt des Wahnsinns nach der am 14. Juli 2024 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L, 2024/1712, 24.6.2024 (Änderungsrichtlinie Menschenhandel). Die Bundesregierung hat den Bundesrat mit ihrem Anschreiben vom 29.05.2026 um besonders eilige Behandlung gebeten. 

Dabei geht es doch eigentlich einfach nur darum, den derzeit vakanten § 175 StGB („Homosexuelle Handlungen“) gegen hetero-sexuelle Männer zu erneuern, weshalb das gesamte Strafrecht einschließlich § 211 geändert wird, um sie als Perverse darzustellen. 

Der Kulturkampf gegen die heterosexuelle Gesellschaft. Und sich dagegen wehren zu wollen, ist rechtsextrem.